Die Bundesregierung erarbeitet aktuell den Nationalen Wiederherstellungsplan (NWP), um geschädigte Ökosysteme dauerhaft zu regenerieren. Damit setzt Deutschland die Anforderungen der EU-Wiederherstellungsverordnung um. Bis zum Sommer 2026 muss der Plan vorliegen – und ab sofort können sich Bürgerinnen und Bürger aktiv in den Prozess einbringen. Stadtbaurat Thimo Weitemeier und Brigitte Strathmann, Leiterin des Fachbereichs Klima, Natur und Umwelt, rufen die Osnabrückerinnen und Osnabrücker zur Teilnahme an der Online-Konsultation auf der Website des Bundesumweltministerium auf.
Für Stadt Osnabrück spielen besonders städtische Ökosysteme eine Rolle
„An diesem Verfahren kann sich jede Osnabrückerin und jeder Osnabrücker beteiligen“, sagt Stadtbaurat Thimo Weitemeier. „Wir halten dies im Sinne der demokratischen Mitwirkung für sehr wertvoll, denn die Menschen wissen oft selbst am besten, was direkt vor ihrer eigenen Haustür schützenswert ist.“ Die EU-Wiederherstellungsverordnung bezieht sich auf verschiedene Ökosysteme. Für die Stadt Osnabrück spielen insbesondere die städtischen Ökosysteme (Artikel 8), Flüsse und Auen (Artikel 9), die Bestäuberpopulation (Artikel 10), landwirtschaftliche Ökosysteme (Artikel 11) und Waldökosysteme (Artikel 12) eine Rolle. Der NWP sieht hierzu unterschiedliche Maßnahmen vor, die nun Gegenstand der Öffentlichkeitsbeteiligung sind. Generell soll in den Städten beispielsweise der Verlust an Grünflächen gestoppt und die Baumüberschirmung langfristig erhöht werden.
Ziele bereits verfolgt
„In Osnabrück verfolgen wir diese Ziele bereits konsequent, etwa mit dem Freiraumentwicklungskonzept der Stadt“, erläutert Fachbereichsleiterin Brigitte Strathmann. „Aber auch in unserem Freiraumsystem der Grünen Finger, dessen 100-jähriges Bestehen wir in diesem Jahr feiern, liegt genau das Potenzial, das auf die Ziele der EU-Wiederherstellungsverordnung einzahlt.“ Losgelöst von dem nun auf Bundesebene angestoßenen Beteiligungsprozess, wird sich die Stadt Osnabrück auch künftig in ihrer fachlichen Arbeit mit den Inhalten der EU-Wiederherstellungsverordnung auseinandersetzen.
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