Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Andreas Korbmacher, hat die Bundesregierung an ihre gesetzlichen Pflichten beim Klimaschutz erinnert. Er betonte, das Klimaschutzprogramm müsse sämtliche Maßnahmen enthalten, um die gesetzlich festgelegten Ziele zur Minderung von Treibhausgasen einzuhalten. Zugleich äußerte er sich zu einem Urteil zur Intensivputenmast und zu europäischen Plänen zur Wiederherstellung von Natur.
Hinweis auf gesetzliche Vorgaben beim Klimaschutz
Andreas Korbmacher, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, verwies auf die bereits getroffenen Entscheidungen seines Gerichts zum Klimaschutz. „Das haben wir im Januar entschieden, und hieran hat sich nichts geändert“, sagte Korbmacher der FAZ mit Blick auf den Prüfbericht des Klimaschutzrates. Das Klimaschutzprogramm müsse sämtliche Maßnahmen enthalten, um die gesetzlich festgelegten Ziele zur Minderung von Treibhausgasen einzuhalten.
Er sehe jedoch nicht, dass die Bundesregierung im Klimaschutzprogramm 2026 Abstriche von ihren Verpflichtungen habe machen wollen. „Der Expertenrat kann ja auch nur eine Prognose anstellen, und Prognosen sind bekanntlich mit Unsicherheiten behaftet“, gab Korbmacher zu bedenken, wie er gegenüber der FAZ ausführte.
Einordnung des sogenannten Putenurteils
Zu dem sogenannten Putenurteil des Bundesverwaltungsgerichts erklärte Korbmacher, dieses sei „kein Urteil gegen Massentierhaltung“. Er verwies zugleich auf die Rolle der Länder: Aber die Länder, die eine Tierschutzverbandsklage zuließen, eröffneten damit politisch gewollt Klagemöglichkeiten, um den Tierschutz zu stärken. Das Gericht hatte vor Kurzem entschieden, die Branchenstandards für die Intensivputenmast seien nicht tierschutzkonform.
Auswirkungen europäischer Naturschutzvorgaben
Mit Blick auf die europäischen Vorhaben zur Wiederherstellung von Natur sagte der Gerichtspräsident, die EU habe „eine ganz große Naturschutzgesetzgebung beschlossen, die eigentlich dazu führt, dass wir weniger Infrastruktur bauen können“. Die Verpflichtungen zum Naturschutz seien „mit einem Riesenaufwand für den Bund, die Länder und die Kommunen verbunden“, erklärte Korbmacher der FAZ.
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