Die seit Januar 2020 geltende Bonpflicht für Kleineinkäufe soll entfallen. Stattdessen sollen Händler ab 2028 ihren Kunden einen Digitalbeleg zum Abruf anbieten. Dies geht aus einem Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hervor, über den die FAZ berichtet.
Keine Bagatellgrenze, Digitalbeleg über QR-Code
Anders als früher geplant enthält der Entwurf keine Übergangsregelung mit einer Bagatellgrenze. Das Finanzministerium hatte zeitweise erwogen, Rechnungen unter 30 Euro vorübergehend von der Bonpflicht auszunehmen, bis die digitale "Bereitstellungspflicht" greift.
Händler können die Pflicht erfüllen, indem ihre Kasse nach dem Bezahlen auf einem Kundenbildschirm einen "QR-Code" anzeigt, mit dem sich der Beleg abrufen lässt.
Zusätzlich sieht der Entwurf eine strengere Kassenpflicht für Unternehmen und Selbstständige vor. Wer mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz erzielt und seine Einnahmen nicht ausschließlich per Überweisung erhält, muss künftig im Grundsatz eine zertifizierte Kasse mit Datenschnittstelle zur Finanzverwaltung nutzen.
Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der regierungsinternen Ressortabstimmung zur Vorbereitung eines Kabinettsbeschlusses.