Klingbeil legt Gesetzentwurf vor – Kinder sollen ab sechs Jahren vorsorgen
Die Bundesregierung plant eine neue Form der Altersvorsorge für Kinder. Finanzminister Lars Klingbeil hat einen Gesetzentwurf zur sogenannten Frühstartrente vorgelegt, der nun innerhalb der Regierung abgestimmt wird. Damit sollen Kinder bereits ab einem Alter von sechs Jahren für das Rentenalter vorsorgen können, wie die dpa berichtet. Der Staat will dabei pro Kind zehn Euro monatlich zuschießen, um Anreize für eine frühzeitige Altersvorsorge zu schaffen. Die genauen Modalitäten der Auszahlung und Verwaltung der Beiträge sind jedoch noch nicht abschließend geklärt.
Frühstartrente als freiwillige Zusatzvorsorge geplant
Laut dem Gesetzentwurf soll die Frühstartrente als freiwillige Zusatzvorsorge konzipiert sein. Eltern oder Erziehungsberechtigte könnten die Beiträge für ihre Kinder einrichten, wobei der staatliche Zuschuss direkt in einen Vorsorgevertrag fließen würde. Ob und inwieweit die Beiträge steuerlich begünstigt werden, ist Teil der laufenden Beratungen.
Renten steigen 2026 um 4,24 Prozent
Die Berliner Zeitung berichtet unterdessen von weiteren geplanten Änderungen im Rentenrecht, die ab Juli 2026 in Kraft treten sollen. Dazu gehört eine Erhöhung der gesetzlichen Renten um 4,24 Prozent, die für rund 21,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner gelten würde. Ob die Frühstartrente mit diesen Reformen verknüpft wird, ist bisher nicht bekannt.
Frühstartrente könnte Bürokratie und Kosten treiben
Kritische Stimmen weisen darauf hin, dass die Frühstartrente zusätzliche Bürokratie mit sich bringen könnte. Zudem sei unklar, wie der staatliche Zuschuss finanziert werden soll, ohne die Haushaltslage weiter zu belasten. Die Bundesregierung hat hierzu noch keine konkreten Aussagen gemacht.
Klingbeils Plan für frühkindliche Altersvorsorge noch unklar
Der Gesetzentwurf von Klingbeil markiert den ersten Schritt in Richtung einer frühkindlichen Altersvorsorge. Ob und wann das Vorhaben umgesetzt wird, hängt von den weiteren Beratungen und der Zustimmung des Bundestags ab. Bis dahin bleiben viele Details offen, etwa die genaue Ausgestaltung der Verträge oder die Rolle der Deutschen Rentenversicherung bei der Verwaltung.