Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Nichtigerklärung eines Beschlusses der EU-Kommission bestätigt, mit dem Milliardenhilfen für die Lufthansa in der Corona-Pandemie genehmigt worden waren. Damit bleibt das Urteil des erstinstanzlichen EU-Gerichts bestehen, das die Genehmigung der Rekapitalisierung durch die Kommission aufgehoben hatte. Die Lufthansa war gegen diese Entscheidung vorgegangen, scheiterte nun jedoch mit ihrem Rechtsmittel vor dem EuGH.
EuGH bestätigt Nichtigerklärung von Lufthansa-Hilfen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Nichtigerklärung des Beschlusses der EU-Kommission bestätigt, mit dem in der Corona-Pandemie Milliardenhilfen für die Lufthansa genehmigt worden waren. Das teilte der EuGH am Donnerstag mit.
Die Kommission hatte die Rekapitalisierung in Höhe von sechs Milliarden Euro zunächst als staatliche Beihilfe eingestuft, die mit dem Binnenmarkt vereinbar sei, ohne ein förmliches Prüfverfahren zu eröffnen. Die Fluggesellschaften Ryanair und Condor hatten gegen diesen Beschluss Klage erhoben, woraufhin das erstinstanzliche EU-Gericht den Beschluss im Mai 2023 für nichtig erklärte. Die Lufthansa legte daraufhin ein Rechtsmittel ein, welches nun vom Gerichtshof zurückgewiesen wurde.
Verstoß gegen Befristeten Rahmen festgestellt
Der Gerichtshof stellte fest, dass die Kommission gegen den Befristeten Rahmen verstoßen hatte, indem sie die Modalitäten der Festsetzung des Aktienpreises bei der Umwandlung der stillen Beteiligung II in Eigenkapital akzeptierte. Obwohl das Gericht nach Einschätzung der Luxemburger Richter in einigen Punkten zu strenge Maßstäbe angelegt hat, bestätigte der Gerichtshof die Nichtigerklärung des Kommissionsbeschlusses.
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