Deutschland hat der Europäischen Kommission konkrete Vorschläge zur Vereinfachung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) vorgelegt. Ziel ist es nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums, die Verordnung praxistauglicher zu gestalten und zusätzliche Belastungen für die Wirtschaft zu vermeiden. Gleichzeitig betont die Bundesregierung ihre Unterstützung für die Ziele entwaldungsfreier Produkte und einen wirksamen globalen Waldschutz.
Deutschland übermittelte die Vorschläge zur Anpassung der EUDR an die Europäische Kommission, wie das Bundeslandwirtschaftsministerium am Montag mitteilte. Die Bundesregierung strebt an, die Vorgaben so auszugestalten, dass Unternehmen und land- und forstwirtschaftliche Betriebe die Regelungen umsetzen können, ohne unverhältnismäßig belastet zu werden.
„Beharrlichkeit zahlt sich aus“
Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) verwies auf bereits erzielte Änderungen an der Verordnung: „Beharrlichkeit zahlt sich aus: Wir haben Ende vergangenen Jahres durchgesetzt, dass Landwirte und Waldbesitzer entlastet sowie große Teile der nachgelagerten Lieferkette weitgehend von Verpflichtungen der EUDR befreit wurden“, sagte Rainer laut Bundeslandwirtschaftsministerium. Nun sei es aus seiner Sicht entscheidend, die erreichten Vereinfachungen „in der Praxis zu bewahren und weiterzuentwickeln“.
Nach Darstellung des Agrarministeriums hätte die EUDR in ihrer ursprünglichen Form „eine erhebliche Belastung“ für viele deutsche Primärerzeuger und Unternehmen bedeutet. Deutschland drängte daher auf Änderungen, die schließlich in einem Kompromissvorschlag mündeten. In dessen Folge wurde die Einführung der EUDR verschoben.
Anforderungen an Kommission und Mitgliedstaaten
Die EU-Mitgliedstaaten forderten die Europäische Kommission auf, bis Ende April weitere Möglichkeiten zur Entbürokratisierung vorzulegen. Deutschland unterstützt nach Ministeriumsangaben die Ziele der Verordnung für entwaldungsfreie Produkte, sieht jedoch die Notwendigkeit, globalen Waldschutz und Wettbewerbsfähigkeit in Einklang zu bringen.
Inhalte der deutschen Vorschläge
Die Vorschläge des BMLEH sehen unter anderem regionale Sammelmeldungen für kleine Primärerzeuger vor. Außerdem sollen die Nachweispflichten für Importe aus Niedrigrisikoländern präzisiert werden. Vorgeschlagen wird zudem, die Legalitätsnachweise auf EUDR-relevante Anforderungen zu begrenzen.
Darüber hinaus fordert Deutschland eine zentrale Verantwortung der Europäischen Kommission für eine einheitliche Umsetzung der Verordnung. Auch eine Entlastung der Kontrollbehörden sowie eine praxisgerechte Auslegung der bereits beschlossenen Vereinfachungen gehören zu den vorgelegten Punkten, teilte das Bundeslandwirtschaftsministerium mit.
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