Die von der Regierungskoalition geplante Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) stößt bei der Bundesdatenschutzbeauftragten Louisa Specht-Riemenschneider auf deutliche Kritik. Aus ihrer Sicht bleiben zentrale Ziele und konkrete Probleme der Reform unklar, während einzelne Vorhaben nach ihrer Einschätzung die seit zwei Jahrzehnten bestehende Informationsfreiheit massiv einschränken könnten.
Unklare Ziele der IFG-Reform
Für Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider wirft der Koalitionsbeschluss zum Informationsfreiheitsgesetz zentrale Fragen auf. „Der Koalitionsausschuss hat erklärt, das IFG an die aktuellen Herausforderungen anpassen zu wollen. Dabei wird nicht klar, welche Herausforderungen hier konkret gemeint sind und welches Problem genau im bestehenden IFG gesehen wird“, sagte Specht-Riemenschneider am Donnerstag der dts Nachrichtenagentur in Berlin.
Ihre kürzlich bundesweit durchgeführte repräsentative Umfrage zur Informationsfreiheit habe gezeigt, dass es 96 Prozent wichtig oder sehr wichtig fänden, dass Behörden transparent und nachvollziehbar arbeiten. „Einige der vom Koalitionsausschuss genannten Anpassungen hätten eine erhebliche Tragweite, die im Ergebnis einer Abschaffung der seit zwanzig Jahren bestehenden Informationsfreiheit nahekämen“, so Specht-Riemenschneider gegenüber der dts Nachrichtenagentur.
Kritik an Zugangsbeschränkungen und Kostendeckung
Besonders kritisch sieht die Datenschutzbeauftragte Pläne, den bisher grundsätzlich voraussetzungslosen Zugang zu amtlichen Informationen einzuschränken. Der wesentliche Grundgedanke eines solchen Zugangs würde „in sein Gegenteil verkehrt“, wenn zukünftig ein berechtigtes Interesse an der Information dargelegt werden müsste. „Hier sollte daran festgehalten werden, dass der Staat im Einzelfall darlegen muss, dass das öffentliche Interesse der Transparenz entgegensteht“, sagte die Datenschutzbeauftragte der dts Nachrichtenagentur.
Auch die von der Koalition erwogene Beschränkung auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger bewertet Specht-Riemenschneider kritisch. Eine im Einzelfall zu prüfende Einschränkung dieser Art würde ihrer Ansicht nach eine große Anzahl von in Deutschland lebenden Menschen und im Ausland lebende Wahlbürger diskriminieren. „Für jeden einfachen Antrag auf Informationszugang wären damit umfangreiche Nachweise erforderlich. Dadurch würde der Prüfungsaufwand bei Behörden ansteigen, was für den von der Koalition beabsichtigten Bürokratieabbau kontraproduktiv wäre“, sagte sie der dts Nachrichtenagentur.
Mit der Einführung eines „Kostendeckungsprinzips“, wie von der Koalition geplant, wären nach Ansicht der Datenschutzbeauftragten umfangreiche Anträge künftig Antragstellern vorbehalten, die über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Eine „Zwei-Klassen-Informationsfreiheit“ sei aber „undemokratisch und sollte überdacht werden“. Bislang waren die Kosten für IFG-Anfragen auf maximal 500 Euro begrenzt.
Breite Kritik und offener Kurs des designierten BfDI
Wie am Donnerstag bekannt wurde, hatte der Koalitionsausschuss in seiner Sitzung am Mittwoch beschlossen, das Informationsfreiheitsgesetz umfassend umzubauen, was breite Kritik von Verbänden und Journalisten hervorgerufen hat. „Die Regierungskoalition tritt die Informationsfreiheit in die Tonne“, sagte DJV-Chef Hendrik Zörner ebenfalls der dts Nachrichtenagentur.
In ihren Beschluss vom Mittwoch nahm die Koalition auf, die Änderungen am IFG „in Abstimmung mit dem BfDI“, also dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz, vorzunehmen. Amtsinhaberin Louisa Specht-Riemenschneider ist allerdings bereits aus gesundheitlichen Gründen auf dem Absprung. Wie ihr Nachfolger Moritz Hennemann zum Informationsfreiheitsgesetz steht, ist unklar. Er will sich vor seinem Amtsantritt am 1. Oktober nicht dazu äußern, wie er der dts Nachrichtenagentur mitteilte.
