Das Oberlandesgericht Köln hat laut Medienbericht die Anklage gegen eine Hamburger Finanzbeamtin in der Cum-Ex-Affäre um die Bank MM Warburg zur Hauptverhandlung zugelassen. Diese soll vor der 15. großen Strafkammer des Landgerichts Bonn stattfinden. Es geht um den Vorwurf, die Beamtin habe der Bank geholfen, 90 Millionen Euro zu Unrecht vereinnahmtes Steuergeld behalten zu dürfen.
Erste Staatsvertreterin auf der Anklagebank
Die Staatsanwaltschaft Köln hatte eine fast 600 Seiten starke Anklage wegen „Beihilfe zur Steuerhinterziehung“ gegen die Beamtin eingereicht. Das Landgericht Bonn hatte diese zunächst nicht zugelassen, da angeblich „keine ausreichende Wahrscheinlichkeit“ für strafbares Handeln vorliege.
Die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde ein und setzte sich vor dem OLG Köln durch. Der Senat verwies in seinem 30-seitigen Beschluss vom 10. August darauf, dass einzelne Aspekte im Handeln der Beamtin zwar isoliert betrachtet geringes Gewicht hätten. In der Zusammenschau mit belastenden Umständen verstärkten sich die Verdachtsmomente jedoch gegenseitig.
Damit werde in der Affäre erstmals eine Vertreterin des Staates auf der Anklagebank sitzen. Bisher mussten sich nur Banker, Steueranwälte und Aktienhändler für den Steuerdiebstahl verantworten.