Der Bundestag hat ein Gesetz zur Einführung elektronischer Fußfesseln für Gewalttäter beschlossen. Ziel ist es, häusliche Gewalt besser zu verhindern, Schutzmaßnahmen wirksamer durchzusetzen und Verstöße härter zu sanktionieren. Neben technischer Überwachung sind auch strengere Strafen, Anti-Gewalt-Trainings und erweiterte Auskunftsrechte der Familiengerichte vorgesehen.
Bundestag beschließt neue Regeln zum Schutz vor häuslicher Gewalt
Das Gesetz „zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz“ wurde am Freitag im Bundestag beschlossen. Dafür stimmten die Fraktionen der Union, SPD, AfD und Grünen. Die Linke, die eine umfassendere Strategie fordert, enthielt sich.
Kern des Beschlusses ist, der Justiz neue Möglichkeiten zu geben, um häuslicher Gewalt vorzubeugen und Verstöße gegen Schutzmaßnahmen zu sanktionieren. Vorgesehen ist unter anderem eine elektronische Fußfessel nach spanischem Modell.
Elektronische Fußfessel und Wahlmöglichkeit für Betroffene
Die Betroffenen häuslicher Gewalt können künftig wählen, ob sie ein Empfangsgerät mit sich führen wollen. So soll laut Bundesregierung sichergestellt werden, dass Täter sich Betroffenen nicht in verbotener Weise annähern. In der neuesten Fassung des Gesetzentwurfs können die betroffenen Frauen allerdings nicht mehr selbst entscheiden, ob sie die Anwendung der Fußfessel wollen.
Anti-Gewalt-Trainings, schärfere Strafen und Gefährdungsanalyse
Ein weiterer Punkt in dem Entwurf sind Anti-Gewalt-Trainings. Familiengerichte sollen Täter verpflichten können, an sozialen Trainingskursen teilzunehmen.
Geplant ist außerdem ein höheres Strafmaß. Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen sollen schärfer geahndet werden. Das Höchstmaß der möglichen Freiheitsstrafe soll von zwei auf drei Jahre Freiheitsstrafe angehoben werden.
Mehr Sicherheit soll auch durch eine verbesserte Gefährdungsanalyse erreicht werden. Familiengerichte sollen künftig Auskünfte aus dem Waffenregister anfordern können.
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