Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen beschlossen, der die Aufklärung internetbezogener Straftaten erleichtern soll. Internetzugangsanbieter sollen künftig verpflichtet werden, die IP-Adressen ihrer Kunden für drei Monate zu speichern, um Ermittlungen etwa bei Kindesmissbrauch oder Cyberbetrug zu unterstützen. Laut Bundesjustizministerium ist die Speicherung auf IP-Adressen und Portnummern begrenzt, Bewegungsprofile im Netz sollen nicht entstehen.
Regierung plant dreimonatige IP-Speicherung
In ihrer Kabinettssitzung am Mittwoch hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen beschlossen. Das teilte das Bundesjustizministerium mit. Demnach sollen Internetzugangsanbieter künftig verpflichtet werden, die IP-Adressen ihrer Kunden für drei Monate zu speichern. Diese Maßnahme soll die Aufklärung von internetbezogenen Straftaten wie Kindesmissbrauch und Cyberbetrug erleichtern.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Speicherung ausschließlich IP-Adressen und Portnummern betrifft, nicht jedoch andere Verkehrsdaten. Die Bildung von Bewegungsprofilen im Netz bleibe ausgeschlossen, so das Bundesjustizministerium. Ermittlungsbehörden könnten laut Ministerium nur im Einzelfall Auskunft verlangen, welchem Anschlussinhaber eine IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugeordnet war.
Aussagen der Bundesjustizministerin
Stefanie Hubig (SPD) sagte, dass der digitale Raum kein „Paradies für Straftäter“ sein dürfe. Wörtlich erklärte die Bundesjustizministerin: „Zu viele Straftaten – ob Kindesmissbrauch, Online-Betrug oder digitale Gewalt – bleiben unaufgeklärt, weil entscheidende Spuren wie IP-Adressen fehlen.“ Mit dem Gesetzentwurf habe man nach ihren Worten die Chance, eine zwanzigjährige Debatte um Freiheit und Sicherheit im Netz zu einem vernünftigen Ergebnis zu führen.
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