Nach einem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums sollen Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin, Ether und anderen Tauschkryptowerten künftig unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig werden. Ab 2027 gelten neue Regelungen, ab 2028 ist ein automatischer Steuerabzug durch Dienstleister geplant. Bestehende Bestände bleiben geschützt.
Reform soll Sonderstatus von Kryptowerten beenden
Ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums, über den die "Welt" berichtet, sieht vor, dass Veräußerungsgewinne sowie Erträge aus Lending und Staking künftig wie Kapitalerträge behandelt und mit der Abgeltungsteuer belegt werden sollen. Damit entfiele der steuerliche Sonderstatus, der Kryptowährungen bisher von Aktien und Fondsanteilen unterscheidet.
Bisher können Gewinne nach einer Haltefrist von zwölf Monaten in der Regel steuerfrei vereinnahmt werden. Das Vorhaben befindet sich dem Vernehmen nach in der Frühkoordinierung innerhalb der Bundesregierung, Änderungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren sind noch möglich.
Übergangsregelung und technische Umsetzung
Die Reform soll nur für Kryptowerte gelten, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft oder zugeflossen sind. Bereits zuvor erworbene Bestände bleiben unter den bisherigen Regelungen. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, der automatische Steuerabzug durch Kryptodienstleister ist erst ab dem 1. Januar 2028 vorgesehen.
Den Plattformen soll damit Zeit eingeräumt werden, die notwendigen technischen Verfahren einzuführen. Künftig sollen die Dienstleister die Steuer direkt einbehalten. Da Kauf und Verkauf häufig über unterschiedliche Plattformen abgewickelt werden, sieht der Entwurf vor, dass Angaben der Anleger zu Anschaffungskosten und Kaufzeitpunkten herangezogen werden. Können diese Daten nicht ermittelt werden, sollen pauschale Besteuerungsregeln greifen.
Finanzielle Auswirkungen und erfasste Kryptowerte
Nach Schätzungen des Finanzministeriums würde die Reform ab 2028 zusätzliche Steuereinnahmen von rund 160 Millionen Euro bringen. Bis 2031 sollen die Mehreinnahmen auf rund 350 Millionen Euro jährlich steigen, wobei auf den Bund zunächst etwa 75 Millionen Euro und später rund 160 Millionen Euro entfallen.
Das Ministerium begründet die Reform mit der gewachsenen Bedeutung des Kryptomarktes. Kryptowährungen würden zunehmend als private Kapitalanlage genutzt und seien aufgrund ihrer hohen Liquidität und spekulativen Verwendung mit klassischen Vermögensanlagen vergleichbar. Erfasst werden sollen insbesondere Bitcoin und Ether. Ausgenommen bleiben unter anderem NFTs, bestimmte Stablecoins sowie Security-Token und andere Kryptowerte mit Bezug zu realen Vermögenswerten.