Seit mehr als 50 Jahren schreibt, druckt und bindet Herrmann Cropp Bücher. Auf rund 500 Quadratmetern hat der 80-Jährige einen Verlag, eine Werkstatt, Bibliothek und Archiv aufgebaut. Nun droht dieses Lebenswerk auseinandergerissen zu werden: Gegen den Osnabrücker Verleger läuft eine Räumungsklage.
Räumungsklage wird am 9. September verhandelt
Tausende Bücher, Druck- und Buchbindetechnik, palettenweise Papier, Bibliothek und Archiv: Im Packpapierverlag Osnabrück von Herrmann Cropp steckt ein halbes Jahrhundert Arbeit.
Doch die Zukunft des Verlags ist ungewiss. Am Mittwoch (9. September) um 10:15 Uhr wird vor dem Amtsgericht Osnabrück über eine Räumungsklage gegen den 80-Jährigen verhandelt, wie er unserer Redaktion berichtet.
Cropp fürchtet, dass seine über Jahrzehnte aufgebauten Bestände auseinandergerissen werden und der Verlag in seiner heutigen Form nicht weiterbestehen kann.
500 Quadratmeter Verlagsgeschichte
Auf rund 500 Quadratmetern befinden sich Verlag, Werkstatt, Bibliothek, Archiv und Lager. Rund 2.000 unterschiedliche Titel gehören nach Angaben Cropps zum Programm des Packpapierverlags.
Der Verlag entstand aus der alternativen Buch- und Kulturszene der 1970er Jahre. Vieles hat Cropp selbst geschrieben, gesetzt, gedruckt oder gebunden. Auch heute arbeitet er weiter an Büchern und künstlerischen Projekten.
Streit um das Gebäude
Die heutige Situation geht nach Cropps Darstellung auf ein Grundstücksgeschäft aus dem Jahr 2015 zurück. Damals verkaufte er Grundstück und Haus an einen Geschäftspartner. Ihm sei mündlich zugesichert worden, dauerhaft dort bleiben zu können. Ein entsprechendes Wohnrecht sei jedoch nicht im Grundbuch abgesichert worden.
Später wechselte das Eigentum erneut. Nachdem Cropp zeitweise Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis, insbesondere Nebenkosten, nicht rechtzeitig erfüllt habe, kam es schließlich zur Räumungsklage. Über die rechtlichen Ansprüche entscheidet nun das Gericht.
Verleger verweist auf Vereinbarung zur Rückübertragung
Unserer Redaktion gegenüber äußert Cropp ein weiteres Anliegen. Es gebe eine schriftliche Vereinbarung aus dem Jahr 2015, die eine Rückübertragung des Grundstücks auf ihn gegen eine Zahlung von 20.000 Euro ermögliche. Auch diese Ansprüche solle das Gericht prüfen.
Sein Ziel sei es nicht, aus einer Immobilie Geld zu machen. „Mir geht es darum, meine Arbeit und das zu erhalten, was hier in 50 Jahren entstanden ist“, sagt Cropp.
Umzug wäre kaum zu bewältigen
Ein Umzug wäre für den 80-Jährigen kaum zu bewältigen. „Ich habe keinen Plan B. Ich bin 80 Jahre alt. Ich kann nicht einfach 50 Jahre Bücher, Verlag, Maschinen, Bibliothek und Archiv einpacken und irgendwo wieder von vorne anfangen“, teilt Cropp unserer Redaktion mit.
Nach eigenen Angaben hat er bereits Angebote erhalten, seinen Verlag an anderen Orten in Deutschland weiterzuführen. Ein solcher Neustart sei für ihn jedoch kaum vorstellbar.
Verein Familienschutz Leana unterstützt Verleger Cropp
Unterstützung erhält Cropp inzwischen vom Verein Familienschutz Leana. Dieser appelliert unter anderem an die Stadt Osnabrück, Stiftungen und Kulturinstitutionen, Möglichkeiten zum Erhalt der Bestände zu prüfen.
Cropp selbst wünscht sich vor allem, dass sein Lebenswerk nicht auseinandergerissen wird. „Ich wünsche mir, dass jemand hinschaut, bevor alles auseinandergerissen wird. Vielleicht gibt es Menschen oder Institutionen, die erkennen, dass hier nicht einfach alte Bücher herumstehen, sondern 50 Jahre Verlags- und Kulturgeschichte.“
Hoffnung auf eine gütliche Lösung
Bei der Verhandlung am Mittwoch (9. September) hofft Cropp auf eine gütliche Lösung. Bis dahin arbeitet er weiter. „Ich mache gestern, heute und morgen weiter Bücher“, sagt Cropp. „Vielleicht aus einem seltsamen Pflichtgefühl. Aber wenn man sonst nichts hat, ist das sinngebend.“
Ob er das künftig weiterhin an dem Ort tun kann, an dem sein Lebenswerk über Jahrzehnte gewachsen ist, ist derzeit offen.
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