Die Bundesregierung will sich nicht in den Streit zwischen der italienischen Bahngesellschaft Italo und der Deutschen Bahn einmischen. Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums sind staatliche Weisungen an den Infrastrukturbetreiber in Deutschland europarechtlich unzulässig. Die Entscheidung über die Forderungen von Italo soll nun bei der Bundesnetzagentur liegen.
Keine staatlichen Vorgaben an InfraGo
Ein Sprecher des Verkehrsministeriums teilte am Mittwoch der dts Nachrichtenagentur mit, in Deutschland sei es europarechtlich „nicht vorgesehen und nicht erlaubt“, dass der Staat einen Infrastrukturbetreiber anweisen könne. Infrastrukturbetreiber für das Bahnnetz ist in Deutschland die InfraGo, die zu einhundert Prozent der Bahn und damit dem Staat gehört. Italo war bei InfraGo mit der Forderung nach einer festen Zusage für bestimmte Strecken abgeblitzt.
Die italienische Bahngesellschaft will offenbar milliardenschwere Aufträge für Hochgeschwindigkeitszüge vergeben, stellt diese jedoch unter eine Bedingung. Die Unternehmen verlangten Garantien, auch über Jahre auf den entsprechenden Strecken fahren zu dürfen. Andernfalls sei ein Markteintritt quasi unmöglich.
InfraGo lehnt strukturelle Bevorzugung ab
Von InfraGo heißt es laut dts Nachrichtenagentur: „Weder Europarecht noch Eisenbahnregulierungsgesetz geben eine Grundlage dafür, neue Marktteilnehmer strukturell zu bevorzugen.“ Eine feste Zusage für bestimmte Strecken, wie sie Italo verlangt, wäre damit nach Darstellung des Unternehmens rechtlich nicht abgesichert.
Bundesnetzagentur soll entscheiden
Nun soll die Bundesnetzagentur über den Fall entscheiden. In dieses Verfahren will das Bundesverkehrsministerium ausdrücklich nicht eingreifen, auch wenn es sich in der Vergangenheit mehrfach für mehr Wettbewerb auf der Schiene ausgesprochen hatte. Der Sprecher des Ministeriums verwies gegenüber der dts Nachrichtenagentur auf die Novelle des europäischen Eisenbahnrechts, die für 2031 anstehe. Dann soll die bisherige Trassenvergaberichtlinie ersetzt und der grenzüberschreitende Bahnverkehr in der EU grundlegend vereinheitlicht werden.
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