Die verurteilte Linksextremistin Lina E. kommt vorzeitig aus der Haft frei. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies eine Beschwerde des Generalbundesanwalts zurück und bestätigte damit einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden zur Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung.
BGH bestätigt Entscheidung des OLG Dresden
Die Linksextremistin Lina E. war wegen linksextremistischer Gewalttaten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Sie soll Mitglied einer militant-linksextremistischen Gruppierung gewesen sein, die in Leipzig aktiv war. Die Gruppe hatte gewaltsame Angriffe auf Angehörige der rechtsextremen Szene durchgeführt, bei denen die Opfer häufig mit Schlagwerkzeugen schwer verletzt wurden.
Zwei Drittel der Strafe sind unter Anrechnung vollzogener Untersuchungshaft mittlerweile verbüßt. Das OLG Dresden hatte nach Einholung eines psychologischen Gutachtens entschieden, dass Lina E. eine günstige Prognose für eine Legalbewährung in Freiheit habe. Die Vollstreckung des Strafrestes wurde deshalb zur Bewährung ausgesetzt.
Karlsruher Richter sehen „günstige Prognose“
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung des OLG Dresden. In dem von den Karlsruher Richtern genannten Beschluss vom 6. Mai 2026 (StB 24/26) heißt es zur Begründung: „Dies gilt insbesondere, weil sie sich von ihrer früheren Gewaltbereitschaft glaubhaft losgesagt, im Strafvollzug ordnungsgemäß geführt und eine tragfähige Zukunftsperspektive hat“, so die Karlsruher Richter (Beschluss vom 6. Mai 2026 – StB 24/26). Nach Mitteilung des Bundesgerichtshofs wurde damit die Beschwerde des Generalbundesanwalts zurückgewiesen und der Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden bestätigt.
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