Länder fordern Reform – Bundesregierung prüft «Nur Ja heißt Ja»-Prinzip.
Der Bundesrat hat sich für die Einführung des Grundsatzes «Nur Ja heißt Ja» im deutschen Sexualstrafrecht ausgesprochen. Ein Entschließungsantrag, der auf eine Initiative Hamburgs zurückgeht, fand in der Länderkammer eine Mehrheit, wie die «Welt» und «n-tv» berichten. Die Entschließung wird nun der Bundesregierung übermittelt, die über eine mögliche Umsetzung entscheidet.
Sexuelle Handlungen ohne Zustimmung strafbar
Aktuell gilt in Deutschland das «Nein heißt Nein»-Modell, bei dem sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen strafbar sind. Befürworter der Reform argumentieren, dass das Fehlen einer freiwilligen und erkennbaren Zustimmung als zentrales Kriterium für die Strafbarkeit gelten sollte. Dies sei besonders in Fällen relevant, in denen Opfer aufgrund von Angst oder Schockstarre nicht aktiv widersprechen könnten, so Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) gegenüber der «Welt».
Reform fordert klare Nein-Definition in Europa
Sie betonte, dass jede nicht einvernehmliche Handlung strafbar sein müsse, unabhängig davon, ob das Opfer geschwiegen oder geschlafen habe. Auch die saarländische Justizministerin Petra Berg (SPD) unterstrich, dass Deutschland nicht das Schlusslicht in Europa sein dürfe, da zahlreiche Länder wie Spanien das Prinzip bereits anwendeten. Kritiker, vor allem aus der Union, sehen in der Reform jedoch eine Scheinlösung, da das Problem der Beweisführung ohne Zeugen weiterhin bestehe, wie «n-tv» berichtet.
SPD will «Ja» für Jugendliche verpflichtend machen
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) signalisierte bei der Justizministerkonferenz im Juni zwar Offenheit für eine Debatte, doch der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sieht eine solche Regelung bisher nicht vor. Für Jugendliche soll das «Nur Ja heißt Ja»-Prinzip jedoch auf jeden Fall eingeführt werden.
