Das Bundesinnenministerium entwickelt neue Konzepte zum Schutz kritischer Infrastruktur. Laut "Welt" wird geprüft, ob Betreiber sensibler Anlagen künftig stärker in die Gefahrenabwehr eingebunden werden, besonders gegen Drohnen.
Rechtliche Hürden und staatliches Gewaltmonopol
Eine Sprecherin des Ministeriums sagte der Zeitung: "Um der von Drohnen ausgehenden Gefahr für einen wirksamen Schutz von schutzbedürftigen Einrichtungen und Unternehmen unter Beachtung des staatlichen Gewaltmonopols zu begegnen, sind komplexe rechtliche Fragen zu klären, die sowohl Zuständigkeiten des Bundes als auch der Länder tangieren."
Im Mittelpunkt steht die Frage, unter welchen Bedingungen private Unternehmen Drohnen selbst abwehren dürfen. Das Innenministerium erwägt eine Beleihung: Der Bund behielte die Aufsicht, würde die hoheitliche Aufgabe aber an private Akteure delegieren. Nach Informationen der "Welt" prüfen externe Gutachter, wie ein solches Modell rechtssicher umsetzbar wäre.
Skepsis der Industrieverbände
Die Betreiber kritischer Infrastrukturen und große Industrieverbände sind über die Pläne informiert. Ein Sprecher von En2x, einem Verbund von Mineralöl- und erneuerbaren Energieanbietern, bezeichnete das Vorhaben als Vorschlag "bekannt". Er unterstrich, dass die Gefahrenabwehr im Luftfahrtrecht aus Verbandssicht eine staatliche Aufgabe mit Bund-Länder-Regelungen bleibe.
Auch der Verband der Chemischen Industrie steht dem Vorhaben kritisch gegenüber. Eine Sprecherin betonte, der Schutz vor Drohnenangriffen sei eine hoheitliche Aufgabe des Staates. Sie sehe das Innenministerium in Abstimmung mit dem Verteidigungsministerium in der Pflicht.
Kosten und weitere Schritte
Die Zurückhaltung der Verbände gründet auf befürchteten hohen Kosten und einer möglichen gesetzlichen Verpflichtung. Nach Informationen der "Welt" will sich die Innenministerkonferenz in den kommenden Monaten erneut mit der Frage befassen, welche Rolle Bund, Länder und private Betreiber künftig beim Schutz kritischer Infrastruktur übernehmen sollen.