Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) plant eine zentrale Krisenrufnummer und eine neue Bundesfachstelle, um die Suizidprävention in Deutschland zu stärken. Ein entsprechender Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der nationalen Suizidprävention sieht unter anderem eine begrenzte Laufzeit der Fachstelle sowie eine spätere Evaluation ihrer Arbeit vor, wie das Magazin Politico berichtet.
Zentrale Krisenrufnummer gegen hohe Suizidzahlen
Mehr als 10.000 Menschen in Deutschland beenden ihr Leben jährlich durch Suizid. Das sind mehr als durch Verkehrsunfälle, illegale Drogen und HIV zusammen. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zeigt nun, wie sie dieses Problem angehen will.
Kern des Referentenentwurfs ist eine zentrale Krisenrufnummer. Sie stelle „gerade durch ihre leichte Erreichbarkeit eine niederschwellige und anonyme Unterstützung in Krisensituationen dar und kann dazu beitragen, die Zahl der Suizide zu reduzieren“, heißt es im Entwurf, aus dem das Magazin Politico zitiert. Die Nummer soll Anrufer an regionale Hilfsangebote weiterleiten können.
Verantwortlich für die Entwicklung der Krisenrufnummer ist eine neue Bundesfachstelle, die im Geschäftsbereich des Gesundheitsministeriums angesiedelt werden soll. Der entsprechende Gesetzentwurf wird dem Magazin Politico zufolge derzeit vorbereitet.
Bundesfachstelle mit begrenzter Laufzeit
Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, die Bundesfachstelle zeitlich zu befristen. „Die Einrichtung der Bundesfachstelle ist auf einen Zeitraum von insgesamt fünfzehn Jahren ab dem Zeitpunkt ihrer Errichtung begrenzt“, heißt es im Gesetzentwurf, aus dem Politico zitiert.
Für den laufenden Betrieb der neuen Einrichtung rechnet das Gesundheitsministerium mit jährlichen Mehrkosten. Insgesamt ist mit jährlichen Mehrkosten in Höhe von rund 1,48 Millionen Euro für den Betrieb der Bundesfachstelle zu rechnen. Die Arbeit der Fachstelle ist bis zum 31. Dezember 2038 zu evaluieren.
Fachbeirat zur Unterstützung der Fachstelle
Ein Fachbeirat soll die neue Bundesfachstelle unterstützen. Das Gremium soll aus bis zu elf Mitgliedern bestehen. Die Mitglieder des Fachbeirats sind ehrenamtlich tätig und werden vom BMG für fünf Jahre berufen.
