Das Bundesjustizministerium konkretisiert seine Pläne für eine strengere Überprüfung von Bewerbern für das Schöffenamt. Nach Angaben eines Ministeriumssprechers soll das Deutsche Richtergesetz angepasst werden, um sicherzustellen, dass nur Personen zum ehrenamtlichen Richter berufen werden, die fest auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen. Aus der Unionsfraktion kommt die Forderung nach einer Einbindung des Verfassungsschutzes, während die AfD die Reformpläne als Gefährdung der Unabhängigkeit der Justiz kritisiert.
Justizministerium plant Anpassung des Richtergesetzes
Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums kündigte gegenüber der „Welt am Sonntag“ eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen an. „Der Gesetzentwurf, den das Bundesjustizministerium derzeit erarbeitet, wird nach aktueller Planung eine Ergänzung und Anpassung des Deutschen Richtergesetzes vorsehen“, sagte ein Ministeriumssprecher der Zeitung. Es solle gesetzlich geregelt werden, „dass nur solche Personen als ehrenamtliche Richter tätig sein sollen, welche die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten“, so der Sprecher weiter, ebenfalls laut „Welt am Sonntag“.
In diesem Zusammenhang erwägt das Ministerium laut „Welt am Sonntag“ Anpassungen bei der Auswahl von Schöffen. Schon heute gelte, dass Personen, die gegen Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben oder Mitarbeiter des Staatssicherheitsdiensts der DDR gewesen sind, nicht als Schöffen berufen werden sollen. Bislang liege es aber „im freien Ermessen der zuständigen Behörde“, ob Bewerber eine schriftliche Erklärung zu möglichen Ausschlussgründen abgeben müssten, erklärte der Sprecher gegenüber der „Welt am Sonntag“. Das Ministerium erwäge nun eine „Anpassung der erwähnten Vorschrift über die Einholung einer schriftlichen Erklärung der zur Auswahl für das Schöffenamt stehenden Person“.
Union fordert Einbindung des Verfassungsschutzes
Die Unionsfraktion im Bundestag verlangt darüber hinaus eine stärkere Rolle der Sicherheitsbehörden bei der Auswahl von Schöffen. „Das Problem liegt nicht in der Norm, sondern in ihrer Durchsetzung“, sagte Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) der „Welt am Sonntag“. Heute hänge es vom Wohnort ab, ob ein Bewerber überhaupt überprüft werde. Diesen Flickenteppich müsse man beenden.
„Wir brauchen ein bundeseinheitliches, verbindliches Überprüfungsverfahren vor der Berufung, getragen von einer Regelanfrage bei den Verfassungsschutzbehörden, damit die Wahlausschüsse eine belastbare Grundlage haben“, so Krings weiter, zitiert von der „Welt am Sonntag“. Dazu gehörten nach seinen Worten klare Regeln für Suspendierung und Abberufung, wenn Zweifel erst während der Amtszeit aufkämen.
AfD kritisiert geplante Reform
Kritik an den Plänen aus dem Bundesjustizministerium kam von der AfD-Bundestagsfraktion. „Aus Sicht der AfD-Fraktion ist die geplante Reform das genaue Gegenteil von unabhängiger Justiz“, sagte der rechtspolitische Sprecher Tobias Matthias Peterka der „Welt am Sonntag“. Für die AfD sei klar, dass jeder Schöffe ebenso wie auch jeder Richter auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen müsse.
Nach den Worten Peterkas, wiedergegeben von der „Welt am Sonntag“, seien die bestehenden Regelungen und die Prüfung der Kandidaten durch den Schöffenwahlausschuss jedoch ausreichend.
