Wer bei sommerlichem Wetter am Schinkelberg oder Rubbenbruchsee den Grill anwerfen möchte, muss vorerst darauf verzichten. Wegen der erhöhten Waldbrandgefahr hat die Stadt Osnabrück mit sofortiger Wirkung ein Grillverbot für beide Bereiche verhängt. Das gilt ausdrücklich auch für die dort ausgewiesenen Grillplätze.
Auch Rauchen und offenes Feuer verboten
Mit der Verordnung geht die Stadt über ein reines Grillverbot hinaus. In den betroffenen Bereichen dürfen keine Feuer entzündet werden. Auch Rauchen sowie der Umgang mit feuergefährlichen Gegenständen sind untersagt. Zusätzliche Einschränkungen gelten für den Autoverkehr: Kraftfahrzeuge dürfen ausschließlich auf Flächen abgestellt werden, die ausdrücklich als Parkplätze ausgewiesen sind. Das Durchfahren von Waldgebieten ist ebenfalls verboten.
Diese Bereiche sind betroffen
Am Schinkelberg gilt die Verordnung für das Gebiet zwischen Bremer Straße, Nordstraße, Kahle Breite und Windthorststraße. Am Rubbenbruchsee betrifft das zusätzliche Verbot den dortigen Grillplatz. In den übrigen Bereichen rund um den Rubbenbruchsee darf ohnehin ganzjährig kein Feuer entzündet werden. Grund dafür ist, dass der See und das Heger Holz im Landschaftsschutzgebiet liegen.
Verstöße können teuer werden
Ausgenommen von den Verboten sind unter anderem die Erledigung öffentlicher Aufgaben sowie die rechtmäßige Bewirtschaftung und Nutzung von Grundstücken. Auch die Jagdausübung bleibt möglich. Wer sich nicht an die Verordnung hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Stadt kann Verstöße mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro ahnden.
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