Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) kann sich Zugangskontrollen an großen deutschen Bahnhöfen vorstellen. Im Fernverkehr sei es sinnvoll, den Bahnsteigzugang stärker an gültige Fahrkarten zu knüpfen, sagte er. In anderen europäischen Ländern wie Frankreich und Großbritannien sind solche Systeme bereits verbreitet.
Kontrollen im Ausland bereits üblich
In Frankreich gibt es laut der französischen Staatsbahn SNCF an rund 20 Bahnhöfen Zugangsschleusen, über die nur Reisende mit gültiger Fahrkarte auf den Bahnsteig gelangen. Dazu zählen die großen Pariser Bahnhöfe sowie Stationen in Lyon, Marseille, Lille, Rennes und Nantes. Die Fahrkarte wird dabei vor dem Zugang elektronisch geprüft.
Auch in Großbritannien müssen Reisende an vielen Bahnhöfen laut National Rail Ticketschranken passieren, um zu den Bahnsteigen zu gelangen. An einigen größeren Stationen wird der Zugang erst freigegeben, wenn der Zug zum Einsteigen bereit ist.
Wachsende Bedrohung der Verkehrsinfrastruktur
Bilger sieht eine wachsende Bedrohung für die Verkehrsinfrastruktur, etwa bei Schienenstrecken, der Energieversorgung, auf Wasserstraßen und im Flugverkehr. Es gebe viele Fälle von Angriffen, sagte er. Dies sei eine neue Realität, der man sich sehr bewusst sei.
An sensiblen Stellen müsse der Schutz verbessert werden, zudem müsse nach einem Vorfall eine schnelle Reaktion möglich sein. Auch die Digitalisierung könne helfen, Probleme früher zu erkennen.
Drohnendetektion an Flughäfen
Mit Blick auf Drohnenvorfälle kündigte Bilger eine schnellere Ausstattung der internationalen Flughäfen mit Drohnendetektionstechnik an. Die Deutsche Flugsicherung habe vom Ministerium den Auftrag erhalten, entsprechende Technik zu beschaffen.
Nicht jeder Drohnenvorfall sei vorsätzlich, so Bilger. Bei einem Termin am Frankfurter Flughafen sei ihm berichtet worden, dass ein Kindergeburtstag direkt neben dem Flughafen gefilmt wurde. Früher hätte man bei einem Alarm den Flugbetrieb eingestellt, heute werde die Lage zunächst sehr schnell aufgeklärt. Zugleich müsse jedem privaten Drohnenpiloten klar sein, dass ein gefährlicher Eingriff in den Flugverkehr strafbar sei.