Die Bundesregierung sieht sich mit ihrem Ziel, die Bürokratiekosten für Unternehmen um 25 Prozent zu senken, auf einem großen Schritt voran. Ein neues Reformpaket mit einem geplanten Berichtsentlastungsgesetz soll jährlich 16 Milliarden Euro an Bürokratiekosten für die Wirtschaft einsparen. Zugleich gibt es jedoch warnende Stimmen, die auf Widerstände in den Ministerien hinweisen und strenge Kriterien für den Erhalt von Berichtspflichten fordern.
Regierung setzt auf Berichtsentlastungsgesetz
Staatssekretär im Digitalministerium Philipp Amthor (CDU) geht davon aus, dass das versprochene Ziel der Bundesregierung, die Bürokratiekosten für Unternehmen um 25 Prozent zu senken, mit dem nun beschlossenen Reformpaket „theoretisch in einem Schritt erreicht werden“ könnte. Das sagte Amthor dem „Handelsblatt“.
Kernstück ist nach seinen Angaben das geplante Berichtsentlastungsgesetz, das eine gesetzliche Generalklausel einführt und bestehende Berichtspflichten aussetzt. „Wir reden dabei nicht von zwölf oder 50 Berichtspflichten, sondern eher von einem vierstelligen Bereich“, sagte Amthor dem „Handelsblatt“. Er hoffe auf eine Verabschiedung des Gesetzes noch in diesem Jahr.
Durch die Reform sollen laut Amthor 16 Milliarden Euro pro Jahr an Bürokratiekosten für die Wirtschaft wegfallen. Gleichzeitig bleibt es den Ministerien vorbehalten, per Verordnung zu bestimmen, welche Berichtspflichten weiterhin gelten sollen.
Warnung vor Widerständen in den Ministerien
NKR-Präsident Lutz Goebel warnt angesichts dieser Möglichkeit vor Blockaden innerhalb der Verwaltung. Der Präsident des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) spricht von „gewaltigen Beharrungskräften“. Viele Leute in den Ministerien fragten sich: „Warum soll ich abschaffen, was ich selbst gemacht habe?“, sagte Goebel dem „Handelsblatt“.
Der Regierungsberater fordert deshalb strenge Voraussetzungen, um Berichtspflichten beibehalten zu können. „Leider gibt es immer noch eine Reihe von Ministerien, die beim Bürokratieabbau nicht richtig mitspielen“, kritisierte der NKR-Chef im „Handelsblatt“ und nannte das Umwelt-, das Justiz- und das Finanzministerium.
Unterschiedliche Rollen von Regierung und Normenkontrollrat
Während die Bundesregierung mit dem Reformpaket auf schnelle Entlastungen für Unternehmen setzt, dringt der Nationale Normenkontrollrat auf klare Grenzen für Ausnahmen. Die Möglichkeit der Ministerien, per Verordnung Berichtspflichten aufrechtzuerhalten, steht dabei im Zentrum der Kritik von NKR-Präsident Goebel, der „strenge Voraussetzungen“ für deren Beibehaltung einfordert.
