76 Boote kontrolliert – Kanufahrer mit 1,37 Promille angezeigt
Die Hamburger Wasserschutzpolizei hat am vergangenen Wochenende auf Alster und Elbe gezielte Kontrollen durchgeführt. Angesichts des sommerlichen Hochbetriebs wurden dabei 76 Wasserfahrzeuge und 82 Personen überprüft, wie die Polizei mitteilte. Die Aktion zielte darauf ab, Ordnungswidrigkeiten und Verstöße gegen die Verkehrsvorschriften auf dem Wasser zu ahnden. Wie die Mopo und die dpa berichten, leiteten die Beamten insgesamt 16 Verfahren ein, darunter gegen den Schiffsführer einer Hafenfähre, der an den Landungsbrücken 278 statt der erlaubten 250 Passagiere an Bord genommen hatte. Dies stellt eine Überschreitung der zulässigen Personenzahl dar und wurde als Ordnungswidrigkeit gewertet.
Kanu mit 1,37 Promille: Strafverfahren droht
Besonders brisant war der Fall eines 34-jährigen Kanufahrers, der mit fünf Begleitern auf einem Nebengewässer der Außenalster unterwegs war. Ein Atemalkoholtest ergab bei ihm einen Wert von 1,37 Promille, woraufhin die Beamten Anzeige wegen des Verdachts auf Trunkenheit im Schiffsverkehr erstatteten. Dem Mann droht nun ein Strafverfahren. Die Alster gilt als offizielle Wasserstraße, weshalb für alle Bootsführer dieselben Alkoholgrenzen wie für Autofahrer gelten: Ab 0,5 Promille wird ein Bußgeld fällig, ab 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat. Dies betrifft auch Wasser-Kleinfahrzeuge wie Kanus, Tret- und Schlauchboote sowie Stand-up-Paddle-Boards, wie die Wasserschutzpolizei betonte.
Cannabis am Steuer: Gleiche Grenzwerte wie im Auto
Zusätzlich gelten für Bootsführer dieselben Grenzwerte wie für Autofahrer beim Cannabiskonsum. Der Grenzwert liegt bei 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) je Milliliter Blut. Die Kontrollen zeigen, dass die Vorschriften auf dem Wasser ernst genommen werden und Verstöße konsequent geahndet werden. Die Wasserschutzpolizei will damit die Sicherheit auf den Gewässern erhöhen, insbesondere während der sommerlichen Hochsaison.