Bundesweit klagen 28 Medizinstudierende gegen ihre Verpflichtungen aus der Landarztquote. Sie hatten sich im Gegenzug für einen Studienplatz zu einer langjährigen Hausarzt-Tätigkeit in unterversorgten Regionen verpflichtet. Die meisten Klagen kommen aus Nordrhein-Westfalen.
Vertragliche Verpflichtungen und Strafen
Die Studierenden müssen nach dem Studium eine fünfjährige Facharztweiterbildung in Allgemeinmedizin absolvieren und anschließend zehn Jahre als Hausarzt in ländlichen, unterversorgten Gebieten arbeiten. Bei Verstößen gegen den Vertrag droht eine Strafe von 250.000 Euro.
17 der 28 Klagen stammen aus Nordrhein-Westfalen, das die Landarztquote 2019 als erstes Bundesland einführte. Fünf Klagen gibt es in Hessen, vier in Bayern und zwei im Saarland. Baden-Württemberg erwartet frühestens Ende 2027 erste Verstöße, wenn die ersten Teilnehmer ihr Studium regulär beenden.
Pascal Lemmer, Präsident der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland, sagte der „Zeit“, die Klagen seien absehbar gewesen und entsprächen genau dem, wovor man immer gewarnt habe. Die Landarztquote sei „ineffektiv, ungerecht und rechtlich heikel“. Landärzte gewinne man nicht mit Zwangsmaßnahmen, sondern mit guten Arbeitsbedingungen und vor allem mehr Sichtbarkeit hausärztlicher Medizin im Studium.
Bund und Länder hatten 2017 den "Masterplan Medizinstudium“ beschlossen, um das Medizinstudium zu reformieren – etwa mit mehr Praxisanteilen. Doch die Umsetzung scheitert bis heute an der Frage, wer die Kosten trägt.