Haftbefehl-Gesuchte sollen keine Leistungen mehr erhalten
Die Bundesregierung hat einen 10-Punkte-Plan zur Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch beschlossen. Wie die Berliner Zeitung berichtet, soll damit vor allem organisierte Ausbeutung und Betrug im Zusammenhang mit Zuwanderung aus der EU eingedämmt werden. Der Plan wurde vom Bundeskabinett am Mittwoch auf den Weg gebracht und von Bundessozialministerin Bärbel Bas (SPD) sowie Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vorgelegt. Geplant sind unter anderem ein besserer Datenabgleich zwischen Behörden, schärfere Kontrollen und strengere Regeln, die bis zum Jahresende umgesetzt werden sollen.
Haftbefehlsflüchtlinge verlieren Grundsicherung
Ein zentraler Punkt des Plans betrifft Personen, die mit einem vollstreckbaren Haftbefehl gesucht werden. Diese sollen künftig keine Grundsicherung mehr erhalten, wie Dobrindt erklärte. Betroffen sind vor allem rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilte Straftäter, die sich trotz Ladung dem Haftantritt entziehen. Gesetzlich ausgeschlossen werden soll, dass diese Personen weiterhin Leistungen nach dem SGB II oder dem SGB XII beziehen.
Behörden tauschen Daten per Push-Nachricht aus
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Datenaustausch zwischen Behörden. Über Push-Nachrichten sollen Auffälligkeiten schneller erkannt werden. Bereits seit Juli melden Jobcenter dem Zoll Verdachtsfälle auf Schwarzarbeit oder Verstöße gegen den Mindestlohn. Zudem wird die Bundesagentur für Arbeit ein zentrales Kompetenzcenter für Leistungsmissbrauch mit fünf regionalen Stellen erhalten.
Arbeitgeber haften für Sozialleistungsmissbrauch
Arbeitgeber sollen ebenfalls stärker in die Pflicht genommen werden. Wer Beschäftigungen nicht oder nur unvollständig bei der Sozialversicherung meldet, soll für zu viel gezahlte Sozialleistungen haften und diese zurückzahlen. Gleichzeitig will die Regierung die Hintermänner des organisierten Sozialleistungsmissbrauchs strafrechtlich stärker verfolgen und Opfer von Menschenhandel oder Zwangsarbeit besser schützen.
Fachkräftezuwanderung darf nicht ausgebeutet werden
Bas betonte, dass Deutschland auf ausländische Fachkräfte angewiesen sei, insbesondere aus der EU. „Was aber nicht geht, ist, die Freizügigkeit auszunutzen, um Menschen auszubeuten und ihre Not für organisierten Missbrauch auszunutzen“, sagte die Ministerin. Im Mai hatte sie noch für Kritik gesorgt, als sie erklärte, niemand wandere in die deutschen Sozialsysteme ein.
Der Aktionsplan soll bis Ende des Jahres umgesetzt werden, allerdings „im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel und vorbehaltlich bestehender Finanzierungskompetenz des Bundes“. Dobrindt sprach von „klarer Kante gegenüber Sozialbetrügern“.