Urteil im Prozess um brutale Attacke bei Fahrscheinkontrolle gefällt
Fünf Monate nach dem tödlichen Angriff auf den Zugbegleiter Serkan Çalar hat das Landgericht Zweibrücken den 26-jährigen Angeklagten zu zehn Jahren Haft verurteilt. Das Urteil erging wegen Körperverletzung mit Todesfolge und ist noch nicht rechtskräftig, wie die Süddeutsche Zeitung und die Tagesschau berichten. Der Vorfall ereignete sich Anfang Februar in einem Regionalexpress bei Landstuhl, wo der Angeklagte ohne Fahrschein unterwegs war und sich weigerte, sich auszuweisen. Nach einer Aufforderung des Zugbegleiters zum Aussteigen kam es zu einer gewaltsamen Eskalation, die auf Überwachungsvideos dokumentiert ist. Die Aufnahmen zeigen, wie der 26-Jährige den 36-jährigen Serkan Çalar mit mehreren Faustschlägen gegen Kopf und Brust traf, woraufhin dieser bewusstlos zusammenbrach. Zwei Tage später erlag Çalar seinen Verletzungen im Krankenhaus. Der Alleinerziehende hinterlässt zwei minderjährige Söhne.
Gericht sieht keinen Tötungsvorsatz im Fall
Die Staatsanwaltschaft hatte zwölf Jahre Haft gefordert, da sie die Tat als „völlig sinnfreien Ausraster“ aus einem nichtigen Grund wertete, wie die Welt berichtet. Das Gericht blieb jedoch unter dieser Forderung und sah keinen Tötungsvorsatz, weder direkt noch bedingt. Der Angeklagte hatte die Tat zwar eingeräumt, einen Tötungsvorsatz aber bestritten und die Angehörigen um Verzeihung gebeten. Die Nebenklage, vertreten durch Anwalt Yalçın Tekinoğlu, kritisierte das Urteil scharf als „klares Fehlurteil“ und kündigte Revision beim Bundesgerichtshof an. Aus Sicht der Familie hätte das Gericht zumindest die Möglichkeit eines Tötungsdelikts prüfen müssen. Auch die Verteidigung erwägt eine Überprüfung des Urteils und hatte zuvor einen minderschweren Fall der Körperverletzung mit Todesfolge gefordert.
Familie boykottiert Urteil wegen Fehlentscheidung
Die Familie des Opfers blieb zur Urteilsverkündung fern, um gegen das Verfahren zu protestieren. Tekinoğlu betonte, das Urteil sei für die Angehörigen und alle Menschen, die im öffentlichen Dienst arbeiten, ein „weiterer Schlag ins Gesicht“. Der Fall hat bundesweit eine Debatte über die Sicherheit in Zügen ausgelöst. Während der Verhandlung sorgten die Aussagen des Angeklagten und die gezeigten Videoaufnahmen für emotionale Ausbrüche im Gerichtssaal. Ein psychiatrischer Sachverständiger beschrieb den Angeklagten als ehrgeizig, aber mit geringer Frustrationstoleranz und narzisstischen Zügen, ohne dass seine Schuldfähigkeit eingeschränkt gewesen wäre.
Notwehr-These scheitert vor Gericht
Die Verteidigung argumentierte mit einem „Notwehrexzess“ und einem psychischen Ausnahmezustand, doch das Gericht sah keine Notwehrlage, da Çalar sich korrekt verhalten habe. Ein polizeilicher Sachverständiger analysierte die Schläge im Video und kam zu dem Schluss, dass der Angeklagte über Kampfsport- oder Straßenerfahrung verfüge. Ein anderer Polizist widersprach dieser Einschätzung und hielt die Schläge auch für einen Laien für möglich. Für die Nebenklage war diese Frage zentral, da sie davon ausging, dass der Angeklagte die lebensgefährlichen Folgen seiner Handlungen hätte erkennen müssen.
