Die geplante Reform des Hautkrebsscreenings als Kassenleistung stößt auf deutliche Kritik, wird von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) jedoch als notwendige Fokussierung verteidigt. Künftig sollen vor allem Risikogruppen in den Genuss der Untersuchung kommen, während zugleich der Einsatz von Ressourcen im Gesundheitssystem neu ausgerichtet werden soll.
Gesundheitsministerin verteidigt Neuregelung
Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) räumte ein, dass sie die Pläne zur Reform des Hautkrebsscreenings anfangs selbst kritisch gesehen habe. „Ich habe das auch hinterfragt“, sagte sie am Montag in der ntv-Sendung „Pinar Atalay“ (ntv). Dennoch halte sie die Neuregelung für den richtigen Weg, um das Gesundheitssystem effizienter zu gestalten.
Warken betonte, das Screening werde nicht grundsätzlich abgeschafft, sondern künftig „zielgerichteter“ durchgeführt. Vor allem Risikogruppen sollen von der Untersuchung profitieren. „In keinem Land wird das Hautkrebsscreening so wie bei uns bei jedem gemacht“, so Warken in der ntv-Sendung „Pinar Atalay“ (ntv).
Fokus auf Risikogruppen und Engpässe bei Terminen
Warken verwies darauf, dass selbst sonnenintensive Länder wie Australien keine flächendeckenden Screenings für alle Alters- und Risikogruppen anbieten. Dies diene ihr als Beispiel für eine stärkere Fokussierung auf jene Menschen, bei denen ein erhöhtes Risiko besteht.
Ein weiterer Grund für die Neuausrichtung seien nach Angaben der Ministerin die massiven Engpässe bei Hautarztterminen. Durch eine gezieltere Vergabe wolle man sicherstellen, dass Patienten mit einem tatsächlichen Risiko schneller versorgt werden. „Für mich ist es schon überzeugend zu sagen: Wir schauen da genau hin, wo ein gewisses Risiko besteht“, sagte Warken in der ntv-Sendung „Pinar Atalay“ (ntv). Patienten sollten sich beraten lassen, um den individuellen Bedarf zu klären.
Kritik von Fachverbänden und Rolle des GBA
Kritik von Fachverbänden richtet sich gegen die geplante Einschränkung der Vorsorgeuntersuchungen, da diese langfristig zu mehr Krankheitsfällen und höheren Kosten führen könnte. Warken hielt dem den Expertenansatz der Reform entgegen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) soll nun die genauen Rahmenbedingungen festlegen, wer künftig Anspruch auf das kostenlose Screening hat. Ziel sei es, nur noch jene Maßnahmen zu finanzieren, die einen „nachweisbaren Nutzen“ hätten, betonte Warken in der ntv-Sendung „Pinar Atalay“ (ntv).
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