Bundestagsabgeordnete erwerben nach nur vier Jahren Mandat Altersansprüche in Höhe der gesetzlichen Rente eines Durchschnittsverdieners nach rund 28 Beitragsjahren. Das geht aus einer Berechnung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages hervor, die auf Anfrage der Linksfraktion erstellt wurde und über die die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (RND) berichten.
Berechnung der Wissenschaftlichen Dienste
Nach der Auswertung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages erreichen Abgeordnete bereits nach einer Wahlperiode von vier Jahren so hohe Altersbezüge wie ein Beschäftigter mit Durchschnittsverdienst nach rund 28 Beitragsjahren in der gesetzlichen Rentenversicherung. Grundlage der Untersuchung ist eine Anfrage der Linksfraktion, deren Ergebnisse vom „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ veröffentlicht wurden.
Kritik der Linksfraktion an Abgeordnetenversorgung
Die rentenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Sarah Vollath, sagte dem RND, die Abgeordneten-Diät und die Altersentschädigung für Abgeordnete bewegten sich auf einem Niveau, das rein gar nichts mit der Lebensrealität der meisten Menschen in diesem Land zu tun habe. Um die gleichen Ansprüche zu erhalten wie ein Bundestagsabgeordneter nach einer Wahlperiode, müsse ein Beschäftigter mehrere Jahrzehnte Vollzeit arbeiten und in die Rentenkasse einzahlen. „Dass nach 28 Jahren harter Arbeit so viel gesetzliche Rente rauskommt wie nach nur vier Jahren im Bundestag, ist einfach absurd“, beklagte sie gegenüber dem RND. Es sei „allerhöchste Zeit“, diese Privilegien abzuschaffen.
Forderung nach Einbeziehung in die gesetzliche Rentenversicherung
Vollath forderte, Abgeordnete müssten endlich auch in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Das ist bislang nicht der Fall. Parlamentarier bekommen vergleichsweise hohe monatliche Bezüge und auch eine großzügige Altersentschädigung, um ihre Unabhängigkeit zu wahren. Bereits nach einem Jahr Mitgliedschaft im Bundestag haben Parlamentarier Anspruch auf eine Altersversorgung, die sich an den monatlichen Abgeordnetenbezügen orientiert. Das heißt, jede Erhöhung der Abgeordneten-Diäten führt auch zu höheren Altersbezügen. Mit jedem Jahr im Parlament wächst der Anspruch auf Altersentschädigung, bis zu einem bestimmten Höchstsatz.
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