Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Eilanträge von Bundestagsabgeordneten gegen das Gesetzgebungsverfahren zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz abgelehnt. Die Antragsteller wollten die für Freitag geplante Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag stoppen, weil sie sich durch kurzfristig vorgelegte umfangreiche Änderungsanträge in ihrem Recht auf gleichberechtigte Teilhabe verletzt sahen.
Eilanträge gegen Zeitplan im Bundestag ohne Erfolg
Das Bundesverfassungsgericht teilte am Donnerstag mit, dass die beiden Eilanträge von Bundestagsabgeordneten gegen das laufende Gesetzgebungsverfahren zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz abgewiesen wurden. Die Antragsteller hatten argumentiert, ihnen sei zu wenig Vorbereitungszeit für umfangreiche Änderungen an dem Vorhaben eingeräumt worden und ihre gleichberechtigte Teilhabe am Verfahren sei damit beeinträchtigt.
Die Abgeordneten wollten erreichen, dass die für Freitag geplante Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag nicht stattfindet. Laut Mitteilung der Karlsruher Richter scheiterte dieses Anliegen im Eilverfahren.
Kritik am Umfang der kurzfristigen Änderungen
Die Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen (Grüne) und Ates Gürpinar (Linke) hatten am Mittwoch jeweils einen Eilantrag in Karlsruhe eingereicht, um zu verhindern, dass die Koalition das Gesetz noch in dieser Woche verabschiedet. Dahmen äußerte erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Verfahrens, da ein 279 Seiten umfassender Änderungsantrag erst kurz vor der abschließenden Beratung vorgelegt worden sei. Er kritisierte, dass ein Gesetz mit Milliardenfolgen unter diesen Bedingungen nicht verantwortungsvoll geprüft werden könne.
Bundesgesundheitsministerium weist Vorwürfe zurück
Das Bundesgesundheitsministerium wies die Kritik zurück und erklärte, der Änderungsantrag habe den Abgeordneten inoffiziell bereits seit Sonntagabend vorgelegen. Zugleich hieß es, eine Verzögerung des Gesetzes sei organisatorisch verkraftbar, solange es vor der nächsten Sitzung des GKV-Schätzerkreises im Herbst verabschiedet werde. Der Zeitplan hänge nun maßgeblich von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ab, so das Ministerium.
Neben dem Gericht kann auch der Bundesrat Einfluss auf den weiteren Ablauf nehmen. Die Länder müssen einer Verkürzung der Beratungsfrist zustimmen und könnten damit den Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren noch verändern.
