Nach einem Strafbefehl wegen der Bezeichnung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) als „Lügenfritz“ ist in der schwarz-roten Koalition eine Debatte über die Abschaffung der sogenannten Politiker-Beleidigung nach Paragraf 188 Strafgesetzbuch (StGB) entbrannt. Während Unionspolitiker eine Streichung des Sonderparagrafen bei gleichzeitig verschärftem allgemeinen Ehrenschutz ins Spiel bringen, warnen SPD-Vertreterinnen vor falschen Signalen angesichts steigender Angriffe auf Menschen im politischen Leben.
Union für Ende des „Sonderstrafrechts“ – aber schärferen Ehrenschutz
Der für Innen- und Rechtspolitik zuständige Fraktionsvize der Union im Bundestag, Günter Krings (CDU), stellt die Sonderregelung für Angriffe auf Politikerinnen und Politiker infrage. „Wir brauchen kein Sonderstrafrecht für Politiker. Deswegen bin ich offen dafür, den Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches abzuschaffen“, sagte Krings dem „Spiegel“.
Geringere Strafen für Beleidigungen lehnt Krings jedoch ab. „Wir dürfen nicht die Augen davor verschließen, dass es in der Gesellschaft seit längerer Zeit eine bedauerliche Tendenz zur Verrohung gibt. Wir sollten daher den Ehrenschutz insgesamt eher stärken“, sagte er laut „Spiegel“. Es spreche vieles dafür, den höheren Strafrahmen des Paragrafen 188 auf die allgemeinen Beleidigungsdelikte des Paragrafen 185 zu übertragen, meint Krings. „Dann wird ein besserer Ehrenschutz für alle Bürgerinnen und Bürger gewährleistet und das Problem der Ungleichbehandlung gelöst.“
Skepsis und Widerstand in der SPD
In der SPD stoßen die Überlegungen aus der Union auf Zurückhaltung. „Die Forderung, Paragraf 188 abzuschaffen, kommt zur falschen Zeit“, sagte die rechtspolitische Sprecherin Carmen Wegge dem „Spiegel“. Sie verweist auf die Zahl der Ermittlungsverfahren, die von 2.600 im Jahr 2025 auf zuletzt 4.500 gestiegen sei. „Die Zahlen sind eindeutig“, sagte Wegge dem „Spiegel“. „Die Angriffe auf Menschen im politischen Leben nehmen deutlich zu und nicht ab.“
Es gehe nicht um den Schutz wichtiger und mächtiger Amtsträger, argumentierte die Sozialdemokratin gegenüber dem „Spiegel“. Es gehe um die rund 200.000 Menschen, die sich ehrenamtlich in kommunalen Parlamenten sowie als Bürgermeister engagierten. „Meinungsfreiheit hört dort auf, wo gezielte Angriffe auf die Würde von Menschen dazu dienen, sie aus dem öffentlichen Leben zu verdrängen“, sagte Wegge. „Genau das verhindert der Paragraf 188, und genau deshalb schützen wir ihn.“
Widerstand gegen eine Abschaffung kommt auch auf Länderebene aus der SPD. Eine Sprecherin des niedersächsischen Justizministeriums wollte den konkreten Beschlussvorschlag aus Sachsen auf „Spiegel“-Anfrage zwar nicht kommentieren. Grundsätzlich signalisierte sie jedoch, dass Ressortchefin Kathrin Wahlmann (SPD) an der bestehenden Regelung festhalten möchte. „Die niedersächsische Justizministerin sieht die Abschaffung des Paragrafen 188 StGB kritisch“, teilte die Sprecherin dem „Spiegel“ mit. „Für das niedersächsische Justizministerium hat der Kampf gegen Hass und Hetze eine hohe Priorität.“
Grüne und Länderinitiative für Abschaffung
Der Grünen-Europapolitiker Erik Marquardt befürwortet hingegen eine Abschaffung der Sondervorschrift. „Natürlich ist es nicht schön und oft belastend, mit welcher Menge an Abwertungen und Beleidigungen man als Politiker konfrontiert ist“, sagte er dem „Spiegel“. Dennoch bräuchten Politiker keine Sonderrechte. „Viel wichtiger als dieses Sonderrecht wäre der Schutz von politisch Engagierten vor tatsächlicher Gewalt oder konkreten Drohungen – besonders auf kommunaler Ebene“, sagte Marquardt dem „Spiegel“. Politik sollte nicht den Eindruck erwecken, die Meinungsfreiheit einzuschränken. „Deswegen muss der Paragraf 188 gestrichen werden.“
Auch die Justizministerkonferenz kommende Woche in Hamburg will das Thema beraten. Die sächsische Justizministerin Constanze Geiert (CDU) hat nach Angaben des „Spiegel“ einen Antrag gestellt, den Beleidigungsparagrafen 185 zu reformieren und die Politikerbeleidigung nach Paragraf 188 abzuschaffen oder stark einzuschränken.
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