Der frühere Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) stellt die bislang von vielen Parteien vertretene strikte Abgrenzung zur AfD infrage und bringt Bedingungen für ein mögliches Ende der sogenannten „Brandmauer“ ins Gespräch. In einem Interview mit dem Podcast „Ronzheimer“ der „Bild“ sprach er sich zugleich gegen ein AfD-Verbotsverfahren aus und plädierte stattdessen für andere verfassungsrechtliche Maßnahmen.
Steinbrück stellt Bedingungen für Ende der „Brandmauer“
Der frühere Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) sagte dem Podcast „Ronzheimer“ der „Bild“, er könne die sogenannte Brandmauer zur AfD „nachvollziehen“, aber nur auf absehbare Zeit, nicht zwangsläufig für immer. Er stellte die Frage, wie eine Veränderung der AfD im politischen Spektrum bewirkt werden könnte, um sie von einer rechtsextremen auf eine rechtskonservative Position zu bringen. „Ich würde versuchen, auf den unterschiedlichen politischen Gebieten erst mal rote Linien zu definieren.“ Solange die AfD die roten Linien überschreite, bleibe die Brandmauer bestehen, andernfalls könne sie aufgeweicht werden.
Abgrenzung statt Parteiverbot
Der frühere Bundesminister stellte sich zugleich gegen eine AfD-Verbotsprüfung. „Deshalb verschwinden die Wähler nicht. Und ich grenze damit automatisch auch die Wähler der AfD aus“, behauptete er im Podcast „Ronzheimer“ der „Bild“. Zudem sei das Risiko des Scheiterns sehr hoch. Es sei allen sehr bewusst, wie schwer es sei, ein Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht wirklich erfolgreich durchzusetzen. Sollte das nicht geschehen, gebe es seiner Ansicht nach einen „Backlash“, der katastrophale Folgen habe.
Entzug des passiven Wahlrechts als Alternative
Statt eines Verbotsverfahrens plädierte der SPD-Politiker für andere Maßnahmen. Es wundere ihn, warum nicht sehr viel stärker eine andere Möglichkeit der Verfassung in Anspruch genommen werde, nämlich einzelnen Vertretern der AfD das passive Wahlrecht zu entziehen, zum Beispiel Herrn Höcke. Steinbrück sagte dem Podcast „Ronzheimer“ der „Bild“: „Ich glaube, dass es genügend Material gibt, um deutlich zu machen, dass Herr Höcke ein Geisteskind ist, das mit den Grundlagen unserer Verfassung nichts zu tun hat.“
Nach Artikel 21 des Grundgesetzes sind Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Die Richter können nach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz allerdings nicht von selbst tätig werden; nötig ist ein Prüfauftrag durch den Bundestag, den Bundesrat oder die Bundesregierung.
Wer bestimmte Freiheiten wie die Meinungsäußerung, die Versammlungsfreiheit oder die Vereinigungsfreiheit zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt nach Artikel 18 des Grundgesetzes diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden ebenfalls auf Antrag durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.
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