Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat den Entwurf von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) für eine Pflegereform grundsätzlich begrüßt, aber vor allem mit Blick auf die Finanzierung kritisiert. Während der Verband positive Signale bei der Stärkung der kommunalen Pflegeplanung und der Prävention sieht, warnt er vor erheblichen Mehrbelastungen für die kommunalen Haushalte. Zugleich fordert der DStGB von der Bundesregierung zügige gesetzgeberische Schritte.
DStGB sieht gute Ansätze, aber unzureichende Finanzierung
DStGB-Hauptgeschäftsführer André Berghegger sagte der „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe): „Der Referentenentwurf zur Pflegereform enthält aus unserer Sicht gute Ansätze, bleibt allerdings vor allem bei der Finanzierung hinter den kommunalen Erwartungen zurück“. Indem die Kranken- und Pflegekassen künftig Daten unkompliziert zur Verfügung stellten, werde die kommunale Pflegeplanung gestärkt. Das sei ein positives Signal.
Ebenfalls von Vorteil sei laut Berghegger der Ansatz, dass in den Pflegestufen zukünftig zielgenauer auf Prävention gesetzt werden solle. Damit knüpfe der Entwurf aus Sicht des DStGB an zentrale Forderungen der Kommunen an, die auf eine bessere Steuerung der Pflegeleistungen und eine stärkere Vorsorge abzielen.
Warnung vor steigenden Ausgaben und Druck auf Kommunen
„Es bleiben allerdings große Bedenken hinsichtlich der steigenden Ausgaben für die Hilfe zur Pflege“, warnte Berghegger in der „Rheinischen Post“. Der Entwurf beziffere die Ausgabensteigerungen allein im kommenden Jahr auf eine Milliarde Euro. Die kommunalen Haushalte stünden schon jetzt massiv unter Druck und böten keinerlei Spielraum.
Vor diesem Hintergrund kritisiert der DStGB, dass die finanziellen Folgen der Reform nach seiner Einschätzung nicht ausreichend berücksichtigt werden. Die erwarteten Mehrkosten für die Hilfe zur Pflege treffen nach Darstellung des Verbandes auf ohnehin angespannte kommunale Finanzen.
Forderung nach zügigem Gesetzesentwurf der Bundesregierung
Mit der Ankündigung, dass die mit dem Angehörigenentlastungsgesetz eingeführten Regelungen zur Begrenzung der Anrechnung von Einkommen Angehöriger zurückgenommen werden, sehe man sich im DStGB in der eigenen Forderung bestätigt. Berghegger sagte der „Rheinischen Post“, man erwarte nun, dass die Bundesregierung zeitnah einen entsprechenden Entwurf vorlege.
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