In der SPD-Bundestagsfraktion wächst der Druck, zivile Hilfen für die Ukraine von der Schuldenbremse auszunehmen. Bisher gilt diese Ausnahme im Grundgesetz nur für militärische Unterstützung, während zivile Maßnahmen aus den regulären Etats finanziert werden.
SPD-Arbeitsgruppen pochen auf Ausweitung der Ausnahmeregel
In der SPD-Fraktion mehren sich Forderungen, die zivilen Hilfen für die Ukraine von der Schuldenbremse auszunehmen. Das berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ unter Berufung auf einen Beschluss, den die drei Arbeitsgruppen für Außenpolitik, Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Menschenrechte gefasst haben.
Seit dem vorigen Jahr erlaubt das Grundgesetz eine Lockerung der Schuldenbremse, um „Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten“ zu leisten. Dennoch werden zivile Hilfen bislang aus den Etats des Entwicklungsministeriums und des Auswärtigen Amts geleistet.
Verweis auf Nationale Sicherheitsstrategie
Dabei definiere die Nationale Sicherheitsstrategie der Bundesregierung Sicherheit „ausdrücklich als integriertes Zusammenspiel von Verteidigung, Diplomatie und Entwicklung“, heißt es in dem Beschluss. Doch Kürzungen in diesen beiden Haushalten hätten „spürbare Auswirkungen auf die Unterstützung der Ukraine“, warnt der Beschluss der Arbeitsgruppen.
Werde dagegen die zivile Hilfe so finanziert wie die militärische, entstünden dringend benötigte Handlungsspielräume in den betroffenen Ressorts. Beide Ministerien hatten zuletzt massive Kürzungen rund um internationale Hilfen hinnehmen müssen.
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