Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) plant eine umfassende Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zentrale Punkte sind höhere Umsatzschwellen für Fusionsprüfungen, erweiterte Eingriffsmöglichkeiten des Bundeskartellamtes bei Übernahmen sowie eine Verlängerung der verschärften Missbrauchsaufsicht in der Energiewirtschaft.
Höhere Umsatzschwellen für Fusionsprüfungen
Katherina Reiche will die Umsatzschwellen für die Prüfung von Fusionen durch das Bundeskartellamt um 50 Prozent anheben. Das geht aus dem Referentenentwurf für die 12. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen hervor, aus dem das Magazin Politico berichtet.
Die Aufgriff-Schwellen für Fusionen liegen seit 1999 bei einem weltweiten Umsatz der beteiligten Unternehmen von 500 Millionen Euro und einem Inlandsumsatz von 50 Millionen Euro. Künftig wären es 750 Millionen Euro weltweit und 75 Millionen Euro im Inland.
Erweiterte Eingriffsmöglichkeiten gegen „Killer-Übernahmen“
Reiche will zudem die Eingriffsmöglichkeiten des Kartellamtes gegen sogenannte „Killer-Übernahmen“ erweitern. Dies sind Fälle, in denen große Unternehmen kleine, noch umsatzschwache, aber vielversprechende Firmen kaufen, bevor sie zu echten Wettbewerbern werden. Das Kartellamt soll solche Übernahmen auch dann prüfen können, wenn die Zielunternehmen noch gar nicht in Deutschland tätig sind, dies aber zu erwarten ist.
Vor dem Hintergrund der geplanten hohen öffentlichen Ausgaben in die Infrastruktur soll das Kartellamt bessere Möglichkeiten erhalten, Preisabsprachen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu erkennen.
Missbrauchsaufsicht, Digitalisierung und Amtszeitbegrenzung
Die verschärfte Missbrauchsaufsicht in der Energiewirtschaft wird um weitere fünf Jahre verlängert. Sie gibt dem Bundeskartellamt im Falle nachweislichen Missbrauchs schärfere Eingriffsmöglichkeiten bis hin zur Abschöpfung von Gewinnen.
Alle Verfahren beim Kartellamt sollen weitgehend digitalisiert werden. In bestimmten Fällen gibt es für die Behörde kurze Fristen von zwei Wochen für eine Zwischenentscheidung. Fällt sie in dieser Zeit nicht, gelten angezeigte Zusammenschlüsse als freigegeben.
Die Amtszeit des Präsidenten des Bundeskartellamtes soll auf acht Jahre begrenzt werden. Bisher gibt es eine solche Begrenzung nicht. Aktuell ist Andreas Mundt seit 2009 Chef der Behörde in Bonn.
Die Gesetzesnovelle soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause im Kabinett beschlossen werden. Nach dem vorläufigen Zeitplan des Kabinetts ist das für den 1. Juli vorgesehen.
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