In der Bundesregierung ist ein Streit über die EU-Methan-Verordnung entbrannt. Nach einem Medienbericht hat Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) in Brüssel eine regierungsinterne Absprache zur Position Deutschlands gebrochen und damit eine Initiative zur Aussetzung der Verordnung unterstützt. Hintergrund sind Befürchtungen um die Versorgungssicherheit mit Öl und Gas.
Brüssel-Zusage trotz interner Vorabstimmung
Katherina Reiche hat nach Informationen des „Handelsblatts“ in Brüssel Deutschlands Unterstützung für die Aussetzung der Methan-Verordnung der EU zugesagt, weil sie ansonsten die Versorgung mit Öl und Gas gefährdet sieht. Das Blatt berichtet unter Berufung auf zwei interne Vermerke aus der Bundesregierung, dass Reiche damit offenbar von einer zuvor getroffenen regierungsinternen Absprache abwich („Handelsblatt“).
Im Vorfeld eines Treffens der EU-Energieminister in Brüssel am 26. Juni war es laut dem ersten Vermerk zu einer Aussprache zwischen dem Wirtschafts- und Umweltministerium zusammen mit dem Kanzleramt, dem Finanz- und dem Außenministerium gekommen. In dem Dokument würden zwar auch Probleme durch die Verordnung angedeutet. Als Lösung werde aber bloß beschrieben, die Sanktionen könnten aufgeweicht werden.
Interner Vermerk: Unterstützung für tschechische Initiative
Aus dem zweiten Vermerk gehe jedoch hervor, dass sich Reiche offenbar nicht an den vereinbarten Plan hielt. Sie habe demnach auf die fehlende Rechtssicherheit hingewiesen, die Vertragsabschlüsse für das kommende Jahr verhindere und damit die Versorgungssicherheit gefährde. Und dann heißt es: „Deshalb unterstützte Deutschland die Initiative Tschechiens.“ Tschechien hatte eine Initiative zur Aussetzung der gesamten Verordnung eingebracht. Mit Deutschlands Stimme würde der Plan für die Aussetzung eine qualifizierte Mehrheit erreichen, geht aus dem Dokument hervor.
Ziel und Kritik an der EU-Methan-Verordnung
Die EU-Methan-Verordnung zielt auf die Reduzierung der klimaschädlichen Methanemissionen im Energiesektor ab. Ab 2027 müssen Gas- und Ölproduzenten gegenüber EU-Importeuren nachweisen, dass sie weitgehende Vorgaben zur Erfassung und Reduzierung von Methanemissionen betreiben, wogegen es Protest aus mehreren Exportländern und von Verbänden gibt.
