Wenn am Dienstag (30. Juni 2026) vor dem Amtsgericht in Hagen (NRW) drei Angeklagte vor den Richter treten, wird es auch um Umsätze gehen, die nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft in der Osnabrücker Innenstadt an der Steuer vorbei erzielt worden sein sollen – vermutlich mit einem „Trick“, den man in der Hasestadt bereits aus mehreren „All-You-Can-Eat“-Restaurants kennt.
Mit dem Untertitel „Stornieren und kassieren“ berichtete der Spiegel vor einigen Jahren über zwei Chinesen, die in Osnabrück mithilfe manipulierter Kassensysteme Teil eines Betrugssystems gewesen sein sollen, durch das insgesamt Millionenbeträge am Fiskus vorbeigeschleust worden sein sollen. Ein ähnlicher Vorwurf steht nun auch im aktuellen Verfahren im Raum.
Den drei in Hagen Angeklagten, darunter eine Frau nicht-asiatischer Herkunft, werden gewerbsmäßige Steuerhinterziehung, Manipulation elektronischer Kassensysteme und Urkundenfälschung vorgeworfen.
Manipulation von Kassendaten soll Steuern reduziert haben
Nach der Anklageschrift sollen die drei Angeklagten zwischen August 2020 und März 2023 bei der Abrechnung für zwei Sushi-Restaurants in Hagen und Osnabrück gemeinsam darauf hingewirkt haben, dass für die beiden Restaurants zu geringe Steuern abgeführt wurden.
Dem damaligen Betreiber der Restaurants wird vorgeworfen, in insgesamt 206 Fällen Daten elektronischer Kassensysteme manipuliert zu haben. In 76 dieser Fälle soll er dabei gemeinschaftlich mit dem Mitangeklagten, der als Restaurantleiter in Osnabrück tätig gewesen sein soll, gehandelt haben. Die Staatsanwaltschaft wertet dies als Fälschung technischer Aufzeichnungen im besonders schweren Fall.
Manipulierte Eingangsrechnungen um höhere Ausgaben vorzutäuschen?
Der Mitangeklagten, die für die Buchhaltung verantwortlich war, wird Urkundenfälschung im besonders schweren Fall in insgesamt 55 Fällen zur Last gelegt. Nach den Ermittlungen soll sie in 40 Fällen unrichtige Eingangsrechnungen erstellt und in weiteren 15 Fällen entsprechende Rechnungen verwendet haben. Dadurch sollen höhere Betriebsausgaben vorgetäuscht worden sein.
Vorwurf der Steuerhinterziehung über mehr als eine halbe Million Euro
Darüber hinaus wirft die Staatsanwaltschaft allen drei Angeklagten vor, sich zu einer Bande zusammengeschlossen und in 16 Fällen Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall hinsichtlich Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer begangen zu haben. Sechs dieser Taten sollen nach Auffassung der Anklage im Versuchsstadium geblieben sein.
Nach unserer Redaktion vorliegenden Zahlen soll ein Steuerschaden von 173.307 Euro tatsächlich eingetreten sein. Weitere mutmaßliche Steuerverkürzungen in Höhe von 349.730 Euro sollen versucht, aber nicht vollendet worden sein.
Mehrere Verhandlungstage am Amtsgericht Hagen angesetzt
Der Prozess beginnt am 30. Juni vor dem Amtsgericht Hagen. Weitere Verhandlungstermine sind für den 10. und 15. Juli vorgesehen.
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Mit der Anklage sind die erhobenen Vorwürfe noch nicht bewiesen. Ob die Angeklagten die ihnen zur Last gelegten Taten begangen haben, wird das Amtsgericht im nun beginnenden Strafverfahren klären. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
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