18-Jähriger soll in Essen Lehrerin und andere angegriffen haben
Neun Monate nach der Messerattacke auf eine Lehrerin in Essen hat am Montag vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter begonnen. Der inzwischen 18-jährige Kosovar muss sich vor einem Staatsschutzsenat wegen dreifachen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Nötigung verantworten, wie der Stern und die Neue Osnabrücker Zeitung übereinstimmend berichten. Die Bundesanwaltschaft geht von einer islamistischen Motivation aus und sieht die Taten als Angriff auf die innere Sicherheit Deutschlands an.
Drei Attacken an einem Tag verübt
Laut Anklage soll der damals 17-Jährige am Tattag nicht nur die 45-jährige Lehrerin an einem Berufskolleg mehrfach mit einem Messer angegriffen, sondern auch einen Hausmeister an einer Grundschule und einen Obdachlosen an einer Bushaltestelle. Zudem habe er versucht, Juden an der Alten Synagoge in Essen zu finden, um sie zu töten. Die Lehrerin überlebte schwer verletzt, während sich der Hausmeister wehren konnte und unverletzt blieb. Mehrere hundert Schüler und Lehrer mussten während der Attacke viereinhalb Stunden im Berufskolleg ausharren.
Radikalisierung als Tatmotiv bestätigt
Die Bundesanwaltschaft stützt ihre Einschätzung einer islamistischen Motivation auf die Auswertung von Datenträgern, auf denen sich Hinweise auf eine radikal-islamistische Überzeugung des Beschuldigten fanden. Demnach habe der Jugendliche als überzeugter Islamist gegen vermeintliche Ungläubige in den Dschihad ziehen wollen. Einige Stunden nach dem Angriff auf die Lehrerin soll er in einem Park nahe des Essener Hauptbahnhofs mit einem Messer auf Polizisten zugelaufen sein, um seinen Märtyrertod zu provozieren. Ein Schuss stoppte ihn, wobei er im Gesicht verletzt wurde und operiert werden musste.
Prozess wegen Jugendstrafrecht stark eingeschränkt
Da der Angeklagte zur Tatzeit noch Jugendlicher war, wird die Öffentlichkeit dem Prozess voraussichtlich nur wenige Minuten beiwohnen können. Gleich zu Beginn soll über ihren Ausschluss entschieden werden. Für das Verfahren sind bisher 13 Verhandlungstage bis Anfang September angesetzt. Der Verteidiger des Angeklagten wollte vor Prozessbeginn keine Stellungnahme zu den Vorwürfen abgeben.
✨ mit KI bearbeitet