(1) Diese Bedingungen gelten für alle Inhalte und Materialien (Texte, Beiträge, Bilder, Grafiken etc. – nachfolgend „Materialien“), die ein Autor der hasepost.de (nachfolgend „Verlag“) im Rahmen des Projekts HASEPOST mitgeschrieben einreicht.
(2) Die eingereichten Beiträge werden vorrangig auf hasepost.de veröffentlicht. Der Verlag behält sich vor, sie auch in Print-Ausgaben, Newslettern oder anderen eigenen Publikationen zu nutzen.
(1) Der Autor verpflichtet sich, journalistische Sorgfaltspflichten einzuhalten (saubere Recherche, Wahrheit, Stellungnahme betroffener Personen, keine erfundenen Inhalte, Offenlegung von Interessenkonflikten).
(2) Als Gastautor steht der Autor nicht nur für seinen Text ein, sondern übernimmt auch die Verantwortung dafür, dass durch seinen Beitrag keine Rechte Dritter verletzt werden und dass er keine falschen Angaben zu seiner Identität macht.
(3) Wenn der Autor ein berechtigtes Interesse daran hat, unter Pseudonym oder als Whistleblower zu veröffentlichen, wendet er sich bitte direkt an die Redaktion. Den Schutz vertraulicher Hinweise und ihrer Quellen nimmt die hasepost.de sehr ernst.
(1) Der Verlag entscheidet frei über Veröffentlichung, Zeitpunkt, Umfang, Kürzungen und Ergänzungen. Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung.
(2) Der Verlag ist berechtigt, Änderungen vorzunehmen, die der sprachlichen Optimierung, besseren Verständlichkeit oder inhaltlichen Präzisierung dienen, solange der Sinn des Beitrags nicht verändert wird.
Empfohlener Umfang: 1000–8000 Zeichen (inkl. Leerzeichen). Texte sollten eine Überschrift und möglichst einen Teaser enthalten. Bereits anderweitig veröffentlichte oder eingereichte Texte sind kenntlich zu machen.
(1) Eine monetäre Vergütung ist ausgeschlossen.
(2) Der Verlag pflanzt für jeden veröffentlichten Beitrag im Rahmen von HASEPOST mitgeschrieben einen Baum. Dies kann direkt durch den Verlag oder über eine beauftragte Organisation erfolgen.
(3) Alle registrierten Autoren werden regelmäßig per E-Mail über die erfolgten Baumpflanzungen informiert (Anzahl, Art, Standort).
(1) Autoren, die Vertreter von politischen Parteien, Unternehmen, Vereinen, Verbänden oder sonstigen Interessengruppen sind, müssen bei Einreichung einen Disclaimer ausfüllen, wenn der Text Ziele, Betätigungsfelder oder Einflussbereiche dieser Gruppe behandelt.
(2) Der Disclaimer wird zusammen mit dem Beitrag veröffentlicht.
(3) Formulierungsvorschlag (kann angepasst werden): „Der Autor dieses Beitrags ist [Funktion/Position] bei [Organisation/Partei/Unternehmen]. Der Beitrag gibt ausschließlich seine persönliche Meinung wieder.“
(1) Der Autor versichert, Inhaber aller Rechte an den Materialien zu sein.
(2) Der Autor räumt dem Verlag ein einfaches, inhaltlich und räumlich unbeschränktes, zeitlich unbegrenztes Nutzungs- und Verwertungsrecht an den Materialien ein (einschließlich Bearbeitungsrecht). Dies umfasst insbesondere Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung und die Nutzung in allen Medien.
(3) Der Autor darf die über HASEPOST mitgeschrieben eingereichten Materialien nicht binnen der ersten sechs Monate seit Einreichung bzw. Veröffentlichung einem anderen Verlag oder sonstigem Unternehmen anbieten.
Der Autor kann beim Einreichen per separater Checkbox erklären, dass die Materialien zusätzlich unter der Lizenz CC BY-NC-ND 4.0 für die Allgemeinheit freigegeben werden dürfen.
Die CC-Lizenz gilt nur für Dritte (nicht-kommerziell, Namensnennung, keine Bearbeitung).
Der Verlag selbst bleibt von dieser Lizenz unberührt und nutzt die Materialien auf Basis der oben eingeräumten Rechte (§ 7).
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(1) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Osnabrück.
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