FAQ zu HASEPOST mitgeschrieben

FAQ zu HASEPOST mitgeschrieben

Hier findest du Antworten auf die häufigsten Fragen zu HASEPOST mitgeschrieben. Alle Angaben beziehen sich direkt auf die Bedingungen für HASEPOST mitgeschrieben.

1. Was ist eigentlich HASEPOST mitgeschrieben und welche Lizenz gilt hier?

HASEPOST mitgeschrieben bedeutet bei uns, dass jeder Interessierte Texte einreichen kann. Die hasepost.de prüft die Beiträge und veröffentlicht sie gegebenenfalls.

Zusätzlich kannst du beim Einreichen per Checkbox wählen, dass dein Beitrag unter der CC BY-NC-ND 4.0-Lizenz für die Allgemeinheit freigegeben wird. Diese Lizenz erlaubt Dritten nur die nicht-kommerzielle Weiternutzung (Namensnennung, keine Bearbeitung). Die hasepost.de selbst nutzt deinen Text auf Basis der umfassenden Rechte, die du uns einräumst (§ 7 und § 8).

2. Wie lang darf mein Beitrag sein?

Der empfohlene Umfang liegt bei 1000–8000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) – siehe § 4. Kürzere oder längere Texte können wir ausnahmsweise annehmen.

3. Bekomme ich Geld für meinen Beitrag?

Nein. Eine monetäre Vergütung ist ausgeschlossen (§ 5 Abs. 1). Stattdessen pflanzt die hasepost.de für jeden veröffentlichten Beitrag einen Baum. Du wirst regelmäßig per E-Mail über die Pflanzungen informiert.

4. Muss ich einen Disclaimer schreiben?

Nur wenn du Vertreter einer politischen Partei, eines Unternehmens, Vereins, Verbands oder einer sonstigen Interessengruppe bist und dein Text deren Ziele, Betätigungsfelder oder Einflussbereiche behandelt (§ 6). In diesem Fall füllst du beim Einreichen einen kurzen Disclaimer aus.

5. Darf ich Gendersprache verwenden oder korrigiert ihr das?

Du darfst deinen Text so einreichen, wie du möchtest. Wir behalten uns jedoch vor, den Text sprachlich zu optimieren (§ 3 Abs. 2). Dabei korrigieren wir harte Gendersprache (z. B. „Student:Innen“, „Lehrer*innen“) in neutrale, inklusive Formulierungen wie „Studierende“ oder „Lehrkräfte“. Das ändert den Sinn nicht, macht den Text aber lesefreundlicher.

Beispiel:
Original: „Die Student:Innen protestierten gegen die Dozent:innen.“
Korrigiert: „Die Studierenden protestierten gegen die Dozenten und Dozentinnen.“

Die inhaltliche Aussage bleibt 100 % erhalten.

6. Darf ich meinen Text später woanders veröffentlichen?

Innerhalb der ersten sechs Monate seit Einreichung oder Veröffentlichung darfst du den Text keinem anderen Verlag oder Unternehmen kommerziell anbieten (§ 7 Abs. 3). Danach bist du wieder frei.

7. Was passiert mit meinen persönlichen Daten?

Wir geben deine Daten niemals weiter, außer wir sind gesetzlich dazu verpflichtet. Die Adressdaten nutzen wir nur zur Identitätsfeststellung und zur Kontaktaufnahme bei berechtigtem Interesse. Nach der Registrierung kannst du jederzeit die vollständige und nicht wiederherstellbare Löschung deiner Adress- und Kontaktdaten veranlassen – dein Name bei bereits veröffentlichten Artikeln bleibt jedoch erhalten (§ 10).

8. Kann ich unter Pseudonym oder als Whistleblower schreiben?

Ja. Wenn du ein berechtigtes Interesse daran hast, wende dich bitte direkt an die Redaktion (§ 2 Abs. 3). Wir nehmen den Schutz vertraulicher Hinweise und Quellen sehr ernst.

9. Wer entscheidet, ob mein Beitrag veröffentlicht wird?

Die Redaktion entscheidet frei (§ 3 Abs. 1). Es gibt keinen Anspruch auf Veröffentlichung.

10. Darf ich meinen Text vor der Einreichung schon woanders veröffentlicht haben?

Ja, aber du musst das kenntlich machen (§ 4). Bereits veröffentlichte Texte werden von uns nur in Ausnahmefällen übernommen.

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