Der Vorsitzende des Nationalen Normenkontrollrats (NKR), Lutz Goebel, hat das vom Kabinett beschlossene Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) in ungewöhnlich scharfer Form kritisiert. Er bemängelt vor allem mangelnde Verständlichkeit, hohe Komplexität und zusätzliche Bürokratiekosten und fordert umfassende Änderungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren.
Scharfe Kritik an Handwerk und Praxisferne
Der Vorsitzende des Nationalen Normenkontrollrats Lutz Goebel bezeichnete das vom Kabinett beschlossene Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) als besonders misslungen. „Dieser Gesetzentwurf gehört zu den handwerklich schwächsten und praxisfernsten Vorhaben, die dem Nationalen Normenkontrollrat in den vergangenen Jahren vorgelegt wurden“, sagte Goebel der „Bild“ (Donnerstagsausgabe). Der Gesetzestext sei „in weiten Teilen kaum verständlich, unnötig kompliziert und für Betroffene häufig nicht nachvollziehbar“, so Goebel weiter.
Nach seinen Angaben kritisieren selbst Fachverbände, die sich intensiv mit dem Thema beschäftigten, Umsetzungsprobleme und fehlende Praxistauglichkeit. Genau solche Gesetze trügen zur Frustration vieler Bürger gegenüber Staat und Politik bei. Das Gesetz sei ein Paradebeispiel dafür, warum viele Menschen staatliche Regeln nicht mehr verstehen.
Zusätzliche Kosten und unklare Belastungen
Nach Einschätzung des NKR verursacht das Gesetz zusätzliche Bürokratie- und Beratungskosten. So seien etwa die Vorgaben zur Aufteilung der Nebenkosten beim Einbau einer fossilen Heizung für viele Wohnungseigentümer nur unter Inanspruchnahme externer Beratung überhaupt umsetzbar. Dass diese Belastungen vom Ministerium nur unvollständig dargestellt würden, sei nicht akzeptabel, sagte Goebel.
Forderung nach Nachbesserungen im Bundestag
Goebel forderte den Bundestag zu Änderungen am Gebäudemodernisierungsgesetz auf. Wer weniger Bürokratie verspreche, dürfe keine Gesetze vorlegen, die neue Unsicherheit, neue Nachweispflichten und neue Komplexität schaffen. Im parlamentarischen Verfahren sollten deshalb die Vorschläge der Verbände noch einmal umfassend geprüft und der Entwurf überarbeitet werden.
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