Das Land Niedersachsen prüft einen Einstieg beim Osnabrücker Werk des Volkswagen-Konzerns, um eine Nutzung der dortigen Fertigungsstätte durch den israelischen Rüstungskonzern Rafael zu ermöglichen. Nach einem Bericht des „Handelsblatt“ gibt es Überlegungen, den Standort in zwei Gesellschaften aufzuteilen, um bestehende Vorbehalte eines Großaktionärs zu umgehen.
Gespräche über neues Beteiligungsmodell
Nach Informationen des „Handelsblatt“ erwägt das Land Niedersachsen verschiedene Modelle für einen Einstieg beim Osnabrücker Werk des Volkswagen-Konzerns. Unter Berufung auf mit den Gesprächen vertraute Insider berichtet die Zeitung, dass damit eine Nutzung der Fertigungsstätte durch den israelischen Rüstungskonzern Rafael ermöglicht werden soll.
Rafael würde im Osnabrücker VW-Werk gerne Komponenten für das Luftverteidigungssystem Iron Dome bauen, wie das „Handelsblatt“ schreibt. Dem Bericht zufolge lehnt jedoch das Emirat Katar als VW-Großaktionär ein Joint Venture ab.
Aufteilung des Standorts in zwei Gesellschaften
Vor diesem Hintergrund gibt es nach Angaben des „Handelsblatt“ Überlegungen, den Standort in zwei Gesellschaften aufzuteilen. Eine Gesellschaft würde demnach die Liegenschaften einschließlich der Gebäude sowie Teile der Belegschaft bündeln. An dieser Gesellschaft soll Volkswagen weiterhin beteiligt bleiben, Rafael dagegen nicht.
Eine zweite Gesellschaft wäre laut „Handelsblatt“ dann für die eigentliche Produktion der Iron-Dome-Komponenten zuständig. An dieser operativen Einheit könnte sich dem Bericht zufolge neben Rafael auch ein Finanzinvestor beteiligen.
Landesbeteiligung an operativer Einheit im Gespräch
In diesem Zusammenhang wird nach Angaben des „Handelsblatt“ auch über ein Engagement des Landes Niedersachsen diskutiert. Nach Informationen der Zeitung aus dem Umfeld der Gespräche prüft die landeseigene Beteiligungsgesellschaft Perspektiven eines solchen Konstrukts. Voraussetzung wäre demnach ein belastbarer Businessplan mit angemessener Rendite. „Eine Beteiligung käme nur infrage, wenn sie wirtschaftlich tragfähig ist“, hieß es laut „Handelsblatt“.
