Nach dem tödlichen Messerangriff auf einen 44-jährigen Mann in einer Osnabrücker Wohngemeinschaft hat das Landgericht Osnabrück sein Urteil gesprochen. Der 34-jährige Angeklagte wurde wegen Mordes sowie Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren und zwei Monaten verurteilt.
Gewalt begann Wochen vor der Tat
Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Angeklagte bereits im Oktober 2025 einen Handwerker, der Reparaturarbeiten in der Wohngemeinschaft ausführte, mehrfach ins Gesicht geschlagen und verletzt. Wenige Wochen später eskalierte die Gewalt. Der spätere Getötete war erst kurz zuvor in die Wohngemeinschaft eingezogen. Nach den Feststellungen der Kammer hatte der Angeklagte ihn seit dessen Einzug bedroht und beleidigt.
Tat aus Hass auf sexuelle Orientierung
Am 9. November 2025 zwang der Angeklagte sein Opfer im Waschkeller auf die Knie und forderte eine Entschuldigung. Die Szene filmte er mit seinem Handy. Als der Mann erklärte, nicht zu wissen, wofür er sich entschuldigen solle, beendete der Angeklagte die Aufnahme und fasste nach Überzeugung des Gerichts den Entschluss, ihn zu töten. Mit einem gezielten Messerstich in die Brust traf er das Herz des 44-Jährigen, der an den Folgen der Verletzung starb.
Das Gericht wertete die Tat als Mord aus niedrigen Beweggründen. Ausschlaggebend sei gewesen, dass der Angeklagte den Mann vor allem wegen dessen Homosexualität getötet habe und dessen Leben deshalb als weniger wert angesehen habe.
Psychische Erkrankung strafmildernd berücksichtigt
Nach Einschätzung eines Sachverständigen könnte beim Angeklagten eine psychiatrische Erkrankung auf dem Boden einer Schizophrenie vorliegen. Deshalb nahm das Gericht zugunsten des Mannes eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit an, wodurch sich der Strafrahmen verringerte.
Bei der Strafzumessung berücksichtigte die Kammer unter anderem die fehlenden Vorstrafen, das teilweise Geständnis sowie die geäußerte Reue. Strafschärfend wertete sie insbesondere die Hilflosigkeit des Opfers, das dem Angriff in seiner eigenen Wohnumgebung schutzlos ausgeliefert gewesen sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb einer Woche kann Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt werden.
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