Magdeburgs Oberbürgermeisterin Simone Borris (parteilos) hat das Urteil gegen den Weihnachtsmarkt-Attentäter als wichtigen Schritt der strafrechtlichen Aufarbeitung bezeichnet. Zugleich betonte sie, dass das Gerichtsurteil für die Betroffenen weder Genugtuung noch Wiedergutmachung bedeuten könne. Die Stadt stellte klar, dass sie auch nach Abschluss des Verfahrens an der Seite der Opfer bleibt.
Magdeburgs Oberbürgermeisterin Simone Borris (parteilos) hat abgeklärt auf das Urteil des Landgerichts Magdeburg gegen den Weihnachtsmarkt-Attentäter reagiert. „Eine Genugtuung oder gar Wiedergutmachung kann es nicht geben“, sagte Borris am Freitag laut dts Nachrichtenagentur.
Bedeutung des Urteils für die Betroffenen
Für viele Betroffene sei der Tag der Urteilsverkündung von großer Bedeutung, weil das Strafverfahren nun abgeschlossen sei. „Gleichzeitig wissen wir, dass kein Urteil das Geschehene ungeschehen machen kann. Die Angehörigen der Getöteten, die Verletzten und viele weitere Betroffene werden die Folgen dieser Tat weiterhin tragen“, so Borris weiter gegenüber der dts Nachrichtenagentur.
Es sei Aufgabe des Rechtsstaates, die Tat zu beurteilen und ein angemessenes Urteil zu sprechen. Ob sie das konkrete Urteil selbst für angemessen hält, ließ sie offen. „In die Entscheidung des Gerichts haben wir Vertrauen“, erklärte Magdeburgs Oberbürgermeisterin laut dts Nachrichtenagentur. Auch nach dem Ende des Verfahrens stehe die Stadt weiterhin an der Seite der Opfer, ihrer Angehörigen und aller Betroffenen.
Lebenslange Haft und besondere Schwere der Schuld
Das Landgericht Magdeburg hatte den Attentäter am Freitag zu lebenslanger Haft verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt, wie die dts Nachrichtenagentur berichtete. Eine anschließende Sicherungsverwahrung wurde allerdings lediglich vorbehalten – ein Punktgewinn für die Verteidigung, der damit allerdings gleichzeitig ein Argument für eine Revision genommen wurde.
