Unmittelbar vor der geplanten finalen Abstimmung in Bundestag und Bundesrat über die Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken den Gesetzentwurf an mehreren Stellen überarbeitet. Union und SPD einigten sich auf Entlastungen für gesetzlich Versicherte und eine stärkere finanzielle Beteiligung von Bund und Pharmaindustrie, berichtete die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ). Versicherte müssen mit geringeren Zuzahlungen und abgeschwächten Einschnitten in der Familienversicherung rechnen, während die Pharmaunternehmen höhere Preisnachlässe gewähren sollen.
Abschwächungen bei Familienversicherung und Zuzahlungen
Gesetzlich Krankenversicherte können sich in den kommenden Jahren laut FAZ auf geringere Zuzahlungen und auf weniger Einschnitte in der Familienversicherung einstellen als zunächst geplant. Darauf haben sich Union und SPD am Wochenende laut der Zeitung geeinigt.
In der Familienversicherung müssen Kassenmitglieder zwar wie von Nina Warken gewollt für ihre bisher kostenfrei mitversicherten Lebenspartner von 2028 an zusätzliche Beiträge zahlen. Diese Beiträge sollen jedoch nur in Höhe von 2,5 Prozent auf das beitragspflichtige Einkommen erhoben werden und nicht, wie zunächst vorgesehen, 3,5 Prozent. Außerdem bleiben Elternteile, die Kinder bis zum Alter von einschließlich elf Jahren haben, von der Zahlung ausgenommen; die zunächst angestrebte Schwelle betrug sechs Jahre, berichtet die FAZ.
Auch die Belastung für Patienten bei der Zuzahlung für Medikamente und Krankenhaushalte wurde etwas entschärft. Zwar soll die Eigenbeteiligung um 50 Prozent steigen, der von 2028 an vorgesehene regelmäßige Anstieg in Höhe der Grundlohnrate fällt aber weg.
Bund zahlt mehr als ursprünglich geplant
Der Bund wird stärker zur Finanzierung in die Verantwortung genommen als zunächst vereinbart. Die Streichungen im Bundeszuschuss fallen geringer aus, als vom Kabinett beschlossen. Und Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) zahlt bis 2030 auch jedes Jahr 750 Millionen Euro mehr für die Gesundheitsversorgung der Grundsicherungsempfänger: im Jahr 2027 eine Milliarde statt der ursprünglich beabsichtigten 250 Millionen Euro.
Insgesamt fließen 2027 aus dem Bundeshaushalt 1,4 Milliarden Euro mehr an die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) als zunächst beschlossen. Trotzdem ist weiterhin eine Kürzung im Vergleich zu heute vorgesehen, von 14,5 auf 14,15 Milliarden Euro. Nach dem Ursprungsentwurf hätte der Bund aber nur 12,75 Milliarden gezahlt.
Deutlich höhere Abschläge der Pharmaindustrie
Das meiste zusätzliche Geld wird dadurch mobilisiert, dass die Pharmaindustrie den Krankenversicherungen künftig verdoppelte Preisnachlässe auf Medikamente gewähren muss. Diese Herstellerabschläge, von der Industrie „Zwangsrabatte“ genannt, betragen bisher sieben Prozent. Von 2027 an sind nun 15,5 Prozent gesetzlich vorgeschrieben. Der ursprüngliche Entwurf sah statt eines festen einen „ergänzenden dynamischen Herstellerabschlag“ vor, der sich variabel an den Arzneimittelausgaben und der Grundlohnrate hätte orientieren sollen, so die FAZ. Hunderte Millionen Euro auf Kosten der Hersteller sollen in den kommenden Jahren auch durch ein Preismoratorium für Schutzimpfungen eingespart werden.
Mit dem Kompromiss scheint ein Hauptziel der Koalition erreicht: Trotz unerwartet hoher Kassenausgaben könnten die Beitragssätze stabil bleiben – zumindest bis 2028. Es soll bei einem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und beim durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent bleiben, zusammen also bei 17,5 Prozent, den sich Arbeitgeber und -nehmer teilen.
Dem Vernehmen nach musste Warken auf die Wünsche von SPD, CSU und aus den Ländern eingehen, um die Verabschiedung des Sparpakets in der kommenden Woche sicherzustellen. Sie konnte sich aber ihrerseits gegen die Wünsche der Sozialdemokraten durchsetzen, die Beitragsbemessungsgrenze für Gutverdiener, bis zu welcher Sozialabgaben gezahlt werden müssen, noch weiter zu erhöhen, als dies in der Novelle ohnehin geplant ist.
