Im Osnabrücker Rathaus gibt es ein sprachliches Kuriosum mit politischem Beigeschmack: Die AfD sitzt seit Herbst 2021 im Rat – und doch entsteht in Sitzungen mitunter der Eindruck, als werde ihr Name lieber umschifft. Die Partei, deren Namen niemand aussprechen mag, obwohl sie sich anschickt, bei der Kommunalwahl im September eine relevante Größe im Osnabrücker Stadtrat zu werden. Eine „sprachliche Brandmauer“?
Formal hat das mit Fraktionen, Gruppen und Einzelratsmitgliedern zu tun. Politisch hat sich der Rat, allen voran der grüne Ratsvorsitzende, damit allerdings auch selbst in eine erklärungsbedürftige Lage manövriert, denn es spielen wohl auch Befindlichkeiten eine Rolle.
Die AfD ist da – auf dem Papier sogar ziemlich eindeutig
Ganz unsichtbar ist die Partei in den offiziellen Unterlagen der Stadt keineswegs. Auf der städtischen Seite „Parteien, Fraktionen und Gruppen im Osnabrücker Rat“ wird die Sitzverteilung ausdrücklich mit „AfD 1 Sitz“ angegeben; unter der eigenen Rubrik „AfD (1 Sitz)“ ist dort Alexander Garder aufgeführt. Auf derselben Seite steht außerdem, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Vertreter von Volt gemeinsam die „Gruppe Grüne/Volt“ bilden. Zwei Parteien, die jeweils mit einem Vertreter in den Stadtrat gewählt wurden, die eine eher links, die andere aus dem rechten Lager: AfD und Volt. Frei nach George Orwell gilt aber im Osnabrücker Rathaus: „Manche sind gleicher als andere“. Das hat formelle Gründe, hat aber auch damit zu tun, dass manche Politiker sich mit der AfD nicht nur politisch, sondern auch sprachlich schwertun.
Auch an anderer Stelle nennt die Stadt Parteizugehörigkeiten durchaus offen und dem der Verwaltung auferlegten Neutralitätsgebot entsprechend. In der Neubürgerbroschüre 2025 wird Alexander Garder als „RM, AfD“ geführt, der für die Wählergemeinschaft UWG als Einzelmitglied im Stadtrat vertretene Wulf-Siegmar Mierke als „RM, UWG“ und Lukas Ölmann von der weiteren, aktuell nur mit einem Mandat vertretenen Kleinstpartei als „RM, Volt“ (RM = Ratsmitglied).
Im Sitzungssaal beginnt das sprachliche Eiertanzen
Warum also wirkt es in Sitzungen bisweilen so, als tue man sich mit dem Parteinamen der AfD schwer? Wer regelmäßig Ratssitzungen verfolgt, gewinnt jedenfalls leicht den Eindruck, dass die drei Buchstaben A, f und D im Ratssitzungssaal mit besonderer Vorsicht behandelt werden. Das erinnert fast an Harry Potter und den dunklen Lord „He-Who-Must-Not-Be-Named“ – nur eben kommunalpolitisch, nüchterner und mit deutlich weniger Zauberei.
Die formale Erklärung ist zunächst trocken: Nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (§ 57 NKomVG) und der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Osnabrück (§ 3) können sich erst mindestens zwei Ratsmitglieder zu einer Fraktion oder Gruppe zusammenschließen. Gruppen sind dabei Zusammenschlüsse von Ratsmitgliedern, die über verschiedene Wahlvorschläge in den Rat gekommen sind. Ein einzelnes Ratsmitglied allein ist damit eben keine Fraktion und keine Gruppe, sondern schlicht ein Einzelratsmitglied.
Auf Nachfrage unserer Redaktion erklärte der Ratsvorsitzende Michael Hagedorn (Grüne) bereits 2023, als sich diese Namensvermeidungsstrategie immer mehr bemerkbar machte: „Die Namensbildung der Gruppe obliegt auch der Gruppe – so ist das auch bei FDP/UWG“, und genau das ist die etwas wackelige Begründung, warum insbesondere der Ratsvorsitzende beim Aufruf zu Redebeiträgen oder bei der Stimmauszählung es immer wieder vermeidet, die Partei AfD beim Namen zu nennen.
Warum Volt und UWG genannt werden – die AfD aber oft nicht
Genau hier beginnt das, was viele Bürger sicher als widersprüchlich empfinden. Denn Volt und UWG verfügen im Rat ebenfalls nur über ein einziges Mandat. Trotzdem tauchen beide im politischen Alltag sichtbar auf – allerdings nicht als eigenständige Fraktion, sondern als Teil der offiziell gebildeten „Gruppe Grüne/Volt“ und „FDP/UWG“. Das ist juristisch sauber, weil hier nicht ein Einzelmandat sprachlich aufgewertet wird, sondern eine formelle Gruppe einen offiziellen Namen trägt. Die Stadt führt diese Gruppen selbst genau so.
Fehlende Regulierung ermöglicht bewusstes Ausgrenzen bei der Namensnennung
Bei der AfD liegt der Fall anders: Mit einem Sitz gibt es keine Fraktion und keine Gruppe. Daraus folgt aber nur, dass Alexander Garder formal Einzelratsmitglied ist. Daraus folgt gerade nicht, dass seine Parteizugehörigkeit nicht mehr genannt werden dürfte. Weder das Kommunalverfassungsgesetz noch die Osnabrücker Geschäftsordnung enthalten ein Verbot, die Partei eines Einzelratsmitglieds zu benennen. Sie regeln nur, wann eine Fraktion oder Gruppe vorliegt – und wann eben nicht. Das Gesetz und die Osnabrücker Geschäftsordnung sind an dieser Stelle eindeutig – nicht aber, wie sie im politischen Alltag zu bennnen ist.
Der Rat hat sich das Problem zum Teil selbst gebaut
Und genau deshalb wirkt die Praxis in Osnabrück so erklärungsbedürftig. In offiziellen Veröffentlichungen der Stadt ist die Sache völlig klar: AfD, Volt, UWG, FDP, Grüne, SPD, CDU – alles wird korrekt beim Namen genannt. Im Sitzungssaal hingegen scheint man sich mitunter auf eine besonders strenge Lesart zurückzuziehen, nach der der AfD-Vertreter vor allem als Einzelratsmitglied erscheint. Das mag formal begründbar sein, wirkt aber inkonsequent, wenn die Stadt an anderer Stelle selbst ganz selbstverständlich und neutral „AfD (1 Sitz)“ und „RM, AfD“ schreibt.
Mit anderen Worten: Der Rat steckt hier nicht in einer Zwangslage des Rechts, sondern in einer selbst geschaffenen Grauzone der politischen Praxis und versteckt sich hinter einer Sprach-Brandmauer. Denn wenn ein einzelner Volt-Vertreter in offiziellen Dokumenten als Volt-Mann erkennbar bleibt und die AfD auf der städtischen Website ebenfalls namentlich auftaucht, dann ist schwer zu erklären, warum ausgerechnet im unmittelbaren Sitzungsbetrieb – wo die viel zitierte „unsere Demokratie“ stattfinden soll – plötzlich so getan wird, als müsse der Parteiname möglichst vorsichtig umschifft werden.
Wieso die Sache an den Realitäten außerhalb der Politik-Bubble vorbeigeht
Die eigentliche Kontroverse liegt deshalb nicht im Gesetzestext, sondern in der politischen Bewertung. Die einen argumentieren, ein fraktions- und gruppenloses Einzelratsmitglied sei eben nur als solches anzusprechen. Die anderen halten dagegen, dass Wähler ein Ratsmitglied nicht im luftleeren Raum wählen, sondern über eine Partei oder Liste – und dass Transparenz gerade deshalb verlangt, diese Zugehörigkeit offen zu benennen.
Besonders heikel wird das, weil die AfD längst keine kommunalpolitische Randnotiz mehr ist. Auf der offiziellen Ratsseite der Stadt wird sie als Partei mit einem Sitz geführt; zugleich gehört sie zu jenen Kräften, die in Teilen der Stadt bei den jüngsten Wahlen sogar die stärkste Kraft bildeten. Und das von der AfD angestrebte Ziel, ab September mindestens zehn der 50 Ratsmitglieder zu stellen, scheint nicht unrealistisch. Gerade deshalb wirkt eine Sprachregelung, die den Namen im Sitzungssaal eher meidet, schnell weniger neutral als beabsichtigt und schon jetzt von den Realitäten überholt.
Ein kleines Wortproblem mit großer Symbolik
Osnabrück hat sich damit ein seltsames Ritual geschaffen: Offiziell ist die AfD vorhanden, auf der Website benannt und in Broschüren aufgeführt. Im Rat selbst aber wirkt ihr Name mitunter wie ein Ausdruck, der besser nicht zu laut ausgesprochen wird. Das ist rechtlich nicht zwingend, politisch umstritten – und für Außenstehende vor allem eines: erstaunlich schwer zu vermitteln. Der AfD spielt es womöglich sogar in die Karten.
Von ihren Kritikern wird immer wieder die Opferhaltung der AfD kritisiert; ausgerechnet in einem kommunalen Gremium, das politische Öffentlichkeit herstellen soll, bekommt sie durch diese Praxis eine weitere Steilvorlage.
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