Die Oberbürgermeister von Köln und Düsseldorf, Torsten Burmester (SPD) und Stephan Keller (CDU), sprechen sich für eine begrenzte Duldung des sogenannten Mikrohandels mit illegalen Drogen in Suchthilfezentren ihrer Städte aus. In einem gemeinsamen Gespräch mit der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ) fordern sie Land und Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen für entsprechende Modellversuche zu schaffen.
Forderung nach rechtlichen Grundlagen für Mikrohandel
Die Oberbürgermeister von Köln und Düsseldorf, Torsten Burmester (SPD) und Stephan Keller (CDU), verlangen laut „Frankfurter Allgemeiner Zeitung“ (FAZ) vom Land Nordrhein-Westfalen und vom Bund, den sogenannten Mikrohandel mit illegalem Rauschgift in Suchthilfezentren ihrer Städte zu ermöglichen. „Wir sind bereit, Pionierstädte zu sein“, sagte Burmester der FAZ. Es gelte in der Drogenpolitik „mutig neue Wege zu gehen“, ergänzte Keller in dem gemeinsamen Gespräch mit der Zeitung.
Ohne einen Paradigmenwechsel werde es nicht gelingen, die vor allem durch Crack rasant wachsenden Rauschgiftszenen mit all ihren Folgen für die Stadtgesellschaften in den Griff zu bekommen, so die beiden Oberbürgermeister gegenüber der FAZ.
„Zürcher Modell“ als Vorbild
Vorbild für den Vorstoß ist nach Angaben der FAZ das „Zürcher Modell“, ein mittlerweile international diskutierter Ansatz mit den vier Säulen Prävention, Therapie, Schadensminderung und Repression. Ein Baustein dieses Modells ist, dass innerhalb von medizinisch betreuten Drogenhilfeeinrichtungen ausschließlich zwischen schwer rauschgiftsüchtigen Konsumenten der Verkauf oder Tausch von kleinsten Mengen harter Drogen (Mikrohandel) toleriert wird. Außerhalb dieser Einrichtungen werde hingegen gegen jede Form von Rauschgifthandel – ob im kleinen Stil oder durch organisierte Banden – hart durchgegriffen, berichtet die FAZ.
Aus Zürich heiße es der FAZ zufolge, auf diese Weise sei es gelungen, Rauschgifthandel und -konsum sowie Beschaffungskriminalität zu begrenzen und Konsumenten in die Hilfesysteme zu locken.
Rechtliche Hürden und mögliche Wege
In Deutschland gelten die rechtlichen Hürden beim Thema Mikrohandel derzeit als unüberwindbar. Nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist jedweder Handel mit illegalen Drogen eine Straftat, die nach dem Legalitätsprinzip verfolgt werden muss. Burmester und Keller argumentieren laut FAZ, der Mikrohandel könne im Rahmen einer Bundesratsinitiative zur Novellierung des BtMG ermöglicht werden.
Als Blaupause sehen die Oberbürgermeister die bereits bestehende Regelung für die Drogenkonsumräume im BtMG. Mit der Erlaubnis zum Betrieb unter strikten Auflagen entfalle dort die Strafbarkeit des Konsums. „Eine vergleichbare Regelung bräuchten wir auch für den streng begrenzten Mikrohandel“, fordern die beiden Oberbürgermeister in der FAZ.
Aus ihrer Sicht wäre auch ohne eine Änderung des BtMG eine Experimentierklausel möglich. Sie verweisen auf den gemeinsamen Beschluss der Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler von Anfang Dezember zur Staatsmodernisierung. Darin heißt es laut FAZ, dass Bund und Länder bis 1. Januar 2027 in jeweiliger Zuständigkeit gesetzliche Regelungen erlassen, um einzelne Kommunen „zur Erprobung und Auswertung von Ausnahmeregelungen“ befristet von bundes- und landesrechtlichen Regelungen zu befreien.
„Das sollte man für wissenschaftlich begleitete Pilotversuche zum Mikrohandel nutzen“, sagte der Düsseldorfer Oberbürgermeister Keller der FAZ.
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