Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) will Steuerzahler ab 2028 durch eine zweistufige Reform um rund zehn Milliarden Euro entlasten. Der Gesetzentwurf soll am 3. September vom Bundeskabinett beschlossen werden. Die Maßnahmen umfassen Anpassungen bei Grundfreibetrag, Kindergeld und Arbeitnehmerpauschbetrag.
Entlastungen und Gegenfinanzierung
Für Bund, Länder und Gemeinden sind Steuermindereinnahmen von zunächst rund 1,5 Milliarden Euro (2027) und 5,6 Milliarden Euro (2028) vorgesehen. Die Entlastungswirkung für die Steuerzahler liege bei etwa zehn Milliarden Euro, wenn alle Maßnahmen zusammen betrachtet werden, so das Finanzministerium.
Der Grundfreibetrag soll 2027 auf 12.564 Euro und 2028 auf 12.900 Euro steigen. Die zweite Progressionsstufe im Einkommensteuertarif wird bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 70.600 Euro abgeflacht. Das Kindergeld soll von heute 259 Euro auf 267 Euro im Jahr 2027 und auf 272 Euro im Jahr 2028 je Kind und Monat steigen. Auch die Kinderfreibeträge werden angehoben.
Weitere Anpassungen und Finanzierung
Der Arbeitnehmerpauschbetrag steigt laut Entwurf 2027 von 1.230 auf 1.430 Euro. Bei Sonn- und Feiertagszuschlägen erhöht sich der maximal zulässige Stundenlohn von 50 auf 75 Euro, wodurch für mehr Arbeitnehmer beitragsfreie Zuschläge möglich werden. Für Mini-Jobber sollen Arbeitgeber künftig einen Pauschalsteuersatz von fünf Prozent zahlen (bisher zwei Prozent).
Zur Gegenfinanzierung soll die Reichensteuer von 45 Prozent bereits ab 250.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen (Singles) greifen. Neu eingeführt wird eine "Superreichensteuer" ab 280.000 Euro mit 47 Prozent. Der Entwurf entspreche dem Koalitionskompromiss vom 2. Juli, hieß es im Finanzministerium.