Die Initiatoren eines Gruppenantrags zur Reform der Organspende haben ihren Gesetzentwurf beim Bundestagssekretariat eingereicht. Damit wird das Gesetzgebungsverfahren ausgelöst, die erste Lesung kann nach der Sommerpause folgen. Eine Orientierungsdebatte gab es bereits Ende Juni.
Widerspruchslösung als Kernpunkt
Der Entwurf von Abgeordneten aus CDU, CSU, SPD, Grünen und Linken sieht vor, die Widerspruchslösung einzuführen. Künftig würde jeder, der nicht aktiv widerspricht, automatisch zum Organspender. Bisher gilt: Nur wer ausdrücklich zugestimmt hat oder dessen Angehörige zustimmen, wird als Spender berücksichtigt.
Eine der Initiatorinnen, Gitta Connemann von der CDU, sagte dem „Stern“: „Die Widerspruchsregelung zwingt niemanden zur Organspende. Aber sie fordert uns auf, eine Entscheidung zu treffen. Ja oder Nein. Spenden oder widersprechen. Klarer geht es nicht.“