Die Gewerkschaften warnen vor gesundheitlichen Schäden für Beschäftigte im Zuge einer möglichen Aufweichung des Acht-Stunden-Tags. Anlass ist die von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) geplante Reform des Arbeitszeitgesetzes, die im Juni vorgestellt werden soll. Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmerseite sehen darin einen einseitigen Vorteil für Arbeitgeber sowie eine Gefahr für Gesundheit, Wirtschaft und Gesundheitssystem.
Gewerkschaften warnen vor längeren Arbeitstagen
Zu lange Arbeitstage führten nachweislich zu Krankheiten, die am Ende nicht nur Beschäftigten schadeten, sondern auch der Wirtschaft und dem Gesundheitssystem, sagte das DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben). Jede Lockerung der Regeln würde einseitig die Arbeitnehmer belasten.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) will im Juni einen Vorschlag zur Reform des Arbeitszeitgesetzes vorlegen. Aktuell gilt eine tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden, die in bestimmten Fällen auf zehn Stunden verlängert werden kann. Die Reform könnte zu einer Höchstarbeitszeit von 13 Stunden am Tag führen, wobei eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden nicht überschritten werden soll.
„Menschen nicht wie Maschinen behandeln“
„Änderungen am Arbeitszeitgesetz lehnen wir ab: das aktuelle Gesetz sichert die Gesundheit der Beschäftigten und verhindert, dass Menschen wie Maschinen behandelt werden“, sagte Piel den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
NGG sieht „Rückschritt in Zeiten, die wir nicht zurückhaben möchten“
Vor einem „Rückschritt in Zeiten, die wir nicht zurückhaben möchten“, warnte der Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Guido Zeitler, ebenfalls gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Arbeitsmedizinische Studien zeigten, dass zu lange Arbeitszeiten krank machten.
Seit jeher sei das Arbeitszeitgesetz daher „ein Schutz für Beschäftigte vor den Ansprüchen, ja auch der Willkür, ihrer Chefs“. Heute schienen die Belastbarkeitsgrenzen von Beschäftigten jedoch vergessen zu sein, sagte Zeitler. Unter dem Stichwort „Flexibilität“ wollten Arbeitgeber nun erreichen, „ihre Beschäftigten nach Belieben einzusetzen“.
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