Patientinnen und Patienten sollen nach Plänen von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) künftig Arzttermine und Überweisungen über die elektronische Patientenakte (ePA) abwickeln können. Ein Entwurf für ein „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ sieht dafür umfassende digitale Neuerungen bei Terminvergabe, Überweisungen und Datennutzung vor. Ziel ist es laut Entwurf, Versicherten nutzerfreundliche Zugänge zur ambulanten Versorgung zu eröffnen und Leistungserbringer zu entlasten.
Digitale Terminvergabe über die elektronische Patientenakte
Wer einen Arzt braucht, soll nach den Plänen von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) bald über seine ePA Termine buchen und eine elektronische Überweisung erhalten können. Das geht aus dem Entwurf hervor, über den der Newsletter Gesundheit von „Politico“ berichtet.
„Durch verschiedene Regelungen werden spürbare Mehrwerte für Versicherte sowie Entlastungen für Leistungserbringer geschaffen. Versicherten sollen nutzerfreundliche, digitale Wege in die ambulante Versorgung angeboten werden, die auch die Einführung des geplanten Primärversorgungssystems vorbereiten“, heißt es im Papier laut „Politico“.
Der Gesetzentwurf sieht große Veränderungen bei der Terminvergabe vor. Patientinnen und Patienten sollen künftig die App ihrer ePA nutzen, in der zunächst eine bundeseinheitliche, standardisierte Ersteinschätzung durch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen erfolgen soll. Wenn Behandlungsbedarf festgestellt wird, kann anschließend ein Termin digital gebucht werden – für eine Behandlung in der Praxis oder per Videosprechstunde. Bei akuten Beschwerden sollen Versicherte an ein standardisiertes Ersteinschätzungssystem verwiesen werden.
Elektronische Überweisung und Datennutzung
Um die Patientensteuerung auch nach einem Arzttermin besser zu koordinieren, sieht der Entwurf eine elektronische Überweisung vor. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband sollen hierzu eine Regelung festlegen, nach der „die Dienste der Telematikinfrastruktur für die Übermittlung der elektronischen Überweisung zu verwenden sind, sobald diese zur Verfügung stehen“.
Ab dem 1. September 2029 sind Ärztinnen und Ärzte nach den Plänen des Gesundheitsministeriums dazu verpflichtet, elektronische Überweisungen anzubieten. Außerdem soll der Informationsaustausch insbesondere zwischen Haus- und Fachärzten beschleunigt werden. Wartezeiten am Praxistresen sollen dadurch sinken.
Sofern Versicherte nicht widersprochen haben, werden nach dem Entwurf sämtliche Informationen über die ePA zusammengeführt. Überweisungsdaten und Informationen zur Einlösung sollen jedoch nach 100 Tagen gelöscht werden. Versicherte können laut Entwurf in Ausnahmefällen wählen, ob sie weiterhin beim Arzt auf einen Ausdruck in Papierform zurückgreifen oder die Unterlagen elektronisch bereitgestellt bekommen.
Regulierung privater Terminplattformen
Das Bundesgesundheitsministerium will zudem die Anbieter von digitalen Terminbuchungsplattformen wie beispielsweise Doctolib oder Jameda regulieren. Die Anforderungen dafür sollen die KBV und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen definieren. Kassen und Ärzte müssen dabei etwa sicherstellen, dass keine kommerzielle Drittnutzung des Terminbuchungsprozesses stattfindet.
„Darüber treffen wir die notwendigen Regulierungen, damit auch die digitale Terminvermittlung über private Anbieter diskriminierungsfrei erfolgt und die Vorgaben von Datenschutz und Datensicherheit eingehalten werden“, heißt es in dem Gesetzentwurf laut „Politico“.
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