Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) plant eine Verschärfung des Kindschaftsrechts, um Opfer häuslicher Gewalt besser zu schützen. Familiengerichte sollen gewalttätigen Elternteilen künftig den Umgang mit ihren Kindern verbieten können, wenn dadurch die körperliche Unversehrtheit des anderen Elternteils geschützt werden kann. Automatische Umgangsverbote sind nicht vorgesehen, vielmehr sollen Gerichte weiterhin im Einzelfall entscheiden.
Umgangsverbot zum Schutz vor häuslicher Gewalt
Nach Plänen von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig soll zum Schutz vor häuslicher Gewalt künftig der Umgang gewalttätiger Elternteile mit ihren Kindern untersagt werden können. Das geht aus dem Entwurf des Justizministeriums für eine Reform des Kindschaftsrechts hervor, über den die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagsausgaben) berichten.
Wenn ein Elternteil gegen den anderen Elternteil gewalttätig ist, sollen Familiengerichte dem Entwurf zufolge dem Täter den Umgang mit den Kindern untersagen können, um das Opfer zu schützen. „Häusliche Gewalt muss bei Entscheidungen über das Sorge- und Umgangsrecht künftig klar berücksichtigt werden“, sagte Hubig den Funke-Zeitungen. Das gelte auch, wenn die Gewalt nicht direkt gegen das Kind gerichtet sei. Denn Kinder litten, wenn sie Gewalt in der Familie miterlebten. Umgangsrechte dürften außerdem nicht dazu führen, dass ein Elternteil immer wieder aufs Neue in Gefahr gerate, vom anderen attackiert zu werden, so die SPD-Politikerin gegenüber den Funke-Zeitungen.
Schärfere Vorgaben für Familiengerichte
Familiengerichte sind nach geltendem Recht bereits verpflichtet, häusliche Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren zu berücksichtigen. Hubig will die Regeln in Bezug auf häusliche Gewalt nun aber schärfen. „Wir geben Familiengerichten klarere Regeln an die Hand, schützen gewaltbetroffene Eltern und wollen dazu beitragen, dass Kinder in einem gewaltfreien Umfeld aufwachsen können“, sagte die Ministerin den Funke-Zeitungen.
Künftig sollen die Richter das Recht auf Umgang mit den Kindern vorübergehend oder auf Dauer verbieten können, wenn ein Elternteil gegen den Partner gewalttätig geworden ist und das Verbot zur „Abwendung einer Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit des gewaltbetroffenen Elternteils“ erforderlich ist, heißt es in einem Gesetzentwurf.
Einzelfallentscheidungen statt Automatismen
Automatisch will das Justizministerium einem gewalttätigen Elternteil den Umgang mit seinen Kindern jedoch nicht untersagen. Da ein Umgangsausschluss als sehr weitreichend eingestuft wird, sollen die Familiengerichte immer im Einzelfall entscheiden und dabei etwa die Art, das Ausmaß und die Häufigkeit der Gewalt ebenso in Betracht ziehen wie eine mögliche Wiederholungsgefahr.
Je nach Fall sollen auch mildere Vorgaben möglich sein. So könnte der gewalttätige Elternteil sein Kind etwa nur noch in Begleitung sehen dürfen.
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